Authentische Bewertungen auf Basis echter Erfahrungen sind für VerbraucherInnen und Wettbewerb gleichermaßen wertvoll. Fakebewertungen hingegen sind ein großes Problem, das die Wirtschaft jährlich Milliarden kostet und das Vertrauen von VerbraucherInnen missbraucht. Mit diesem wachsenden Problem müssen sich PolitikerInnen wie PlattformbetreiberInnen, HändlerInnen wie KonsumentInnen auseinandersetzen und die bestmöglichen Lösungsansätze finden. Hierüber diskutierten gestern ExpertInnen aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz auf Einladung von HolidayCheck.
Omnibus-Richtlinie: Problem erkannt aber nicht gebannt
Mit der Omnibus-Richtlinie, die im Mai 2022 in deutsches Recht überführt wird und eine Verschärfung des Verbraucherschutzes darstellt, sollen VerbraucherInnen besser vor Bewertungsbetrug geschützt werden. Das Ziel der Richtlinie ist eine größere Transparenz: Die Portale sollen dem Verbraucher ihre Bemühungen hinsichtlich der Erkennung von Fakebewertungen offenlegen. „Die Politik hat erkannt, dass gefälschte Bewertungen ein Problem sind“, stellt Georg Ziegler, Leiter Betrugsverfolgung bei HolidayCheck, fest. „Die Maßnahmen, die dagegen ergriffen werden, sind jedoch bei weitem nicht ausreichend. Auch die Omnibus-Richtlinie wälzt die Verantwortung weiter allein auf die Portale ab. “Während die Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren seit Jahren Urteile gegen organisierte BewertungsbetrügerInnen sprechen, ist die Durchsetzung der Urteile beinahe unmöglich. Das ist laut HolidayCheck aber der entscheidende Punkt, um das Geschäftsmodell auf Basis gefälschter Bewertungen auf die Dauer unattraktiv zu machen.
Mehr Schutz für VerbraucherInnen vor gefälschten Bewertungen
Auch die ExpertInnen des Panels waren sich einig: KonsumentInnen müssen besser vor gefälschten Bewertungen geschützt werden. Ein möglicher Lösungsansatz ist die Authentifizierung vor der Bewertungsabgabe, die Dr. Sebastian Hallensleben vom VDE und Dr. Armin Jungbluth vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ins Spiel brachten. Auch behördliche Befugnisse ähnlich der Bundesnetzagentur beim Vorgehen gegen unerlaubte Telefonanrufe wären laut Ministerialrat Jungbluth vorstellbar. Durch die Professionalisierung von Bewertungsbetrug und den vermehrten Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird es außerdem immer schwieriger, gefälschte Inhalte zu erkennen. Auch Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern geht die Omnibus-Richtlinie nicht weit genug und sie fordert mehr staatliche Regulierung im Netz. AnbieterInnen, VerkäuferInnen und DienstleisterInnen sowie auch die Plattformen selbst müssten Verantwortung übernehmen, indem sie Fakebewertungen nicht verwenden oder ermöglichen. Zudem muss bereits die Erstellung von gefälschten Bewertungen unterbunden werden. Dara Kossok-Spieß vom Handelsverband Deutschland betont, Fake-Bewertungen müssen rechtlich geahndet werden können. Sie sieht zudem die Notwendigkeit der Sensibilisierung von EndverbraucherInnen als zentralen Aspekt im Kampf gegen Fakebewertungen. KonsumentInnen müssen verstehen, dass das Verfassen gefälschter oder beschönigter Bewertungen zu einem wirtschaftlichen Schaden beiträgt. Auch der Onlinehändler Amazon fordert mehr Unterstützung seitens der Politik im Kampf gegen Bewertungsbetrug und bei der erfolgreichen Durchsetzung bestehender rechtlicher Vorgaben.
HolidayCheck fordert: Organisierter Bewertungsbetrug muss ins Strafrecht
In den Augen von HolidayCheck ist das Fälschen von Bewertungen klarer Betrug an VerbraucherInnen. „Ebenso wie Betrug in der analogen Welt, muss auch der organisierte Betrug durch BewertungsfälscherInnen ein strafrechtlicher Tatbestand werden“, fordert Georg Ziegler. „Nur im Strafrecht sind die Konsequenzen so massiv, dass diese abschreckend für Bewertungsfälscher wirken. Weder die kürzlich erfolgte vorläufige politische Einigung zum DSA (Digital Services Act) noch die Omnibus-Richtlinie können dies in der aktuellen Form bewirken.“ Während die finanziellen Ordnungsgelder auch unter der neuen Omnibus-Richtlinie die BetrügerInnen noch nicht effektiv genug treffen, muss im Strafrecht mit empfindlicheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen gerechnet werden. Außerdem obliegen in diesem Fall die Beweissammlung und Anklageerhebung nicht allein den Portalen, sondern den Strafverfolgungsbehörden. Zudem wird die beliebte Taktik der Fälscheragenturen, sich ins Ausland abzusetzen und somit der Strafverfolgung zu entziehen, erschwert. So lässt sich einfacher auf das Hilfsmittel der Amtshilfe bei grenzübergreifenden Straftaten zurückgreifen und die Täter können auch im Ausland verfolgt werden. Georg Ziegler: „In diesen Punkten stellt die Omnibus-Richtlinie keine Verbesserung der Situation dar. Nur wenn der organisierte Bewertungsbetrug strafrechtlich verankert ist, können wir den BetrügerInnen das Handwerk legen und die VerbraucherInnen wirksam vor Betrug schützen.“
Urlaub besser zu machen, das ist die Vision von HolidayCheck, der reichweitenstärksten Erholungsurlaub-Plattform im deutschsprachigen Raum. Transparenz, Qualität und Innovation treiben das online Buchungs- und Bewertungsportal an, UrlauberInnen das beste Reiseerlebnis zu bieten. Grundlage sind über 10 Millionen Hotelbewertungen, ein eigenes Online-Reisebüro mit rund 150 Reiseexperten sowie die Angebote von 75 Reiseveranstaltern und weiteren touristischen Anbietern. Seit 2021 finden sich auch passende Mietwagen-Angebote von HolidayCheck Mietwagen auf der Plattform. Viele hilfreiche Informationen und Inspiration finden UrlauberInnen außerdem im Reiseforum mit über 3,3 Millionen Mitgliedern und im HolidayCheck Online-Magazin Away. Zudem engagiert HolidayCheck sich seit Jahren intensiv gegen Bewertungsbetrug und hat die Initiative Gemeinsam gegen Fakebewertungen gegründet. Die HolidayCheck AG ist eine Tochter der HolidayCheck Group, wurde im Jahr 2003 gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Bottighofen nahe der deutschen Grenzstadt Konstanz.
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