Wird Arbeitslosengeld I gezahlt, übernehmen die Arbeitsagenturen die Rentenbeiträge, und zwar auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts – und das bis zu 24 Monate lang. Wer mit einem Durchschnittsverdienst von 3.242 Euro arbeitslos wird, bekommt dann Beiträge in seinem Rentenkonto gutgeschrieben, die einem Verdienst von 2.593 Euro entsprechen. Damit erhöht sich die spätere Rente nach der diesjährigen Rentenanpassung um 28,82 Euro für ein Jahr mit Bezug von Arbeitslosengeld I – statt 36,02 Euro ohne Arbeitsunterbrechung.
Anders sieht es beim Arbeitslosengeld II aus, das bei Bedarf im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt wird: Es kann die Rente nur indirekt erhöhen, die Zeit ist aber wichtig, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu behalten.
Weitere Informationen gibt auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Telefon: +49 (511) 829-0
Telefax: +49 (511) 829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Telefon: +49 (511) 829-2634
Fax: +49 (511) 829-2635
E-Mail: presse@drv-bsh.de