Ein zentraler Bestandteil des weiteren Genehmigungsverfahrens ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Fragen, Anmerkungen und Einwendungen der Öffentlichkeit von Vertretern der Bezirksregierung Köln als auch von Currenta erörtert, aufgenommen und beantwortet werden. „Die nun beginnende Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksregierung ist für uns ein wichtiger Bestandteil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Wir stehen für die Fragen und den Austausch im Verfahren bereit“, erklärt Hans Gennen, technischer Geschäftsführer bei Currenta.“
Die Bezirksregierung hat bekannt gegeben, dass die Antragsunterlagen ab dem 25. April 2022 unter anderem auf der Webseite der Bezirksregierung Köln und auf www.uvp-verbund.de öffentlich zugänglich sein werden.
Currenta besitzt am Standort Leverkusen insgesamt drei Wasserrechte zur Trink- und Betriebswasserversorgung. Die Wasserentnahmen aus einem der bisherigen Wasserrechte werden aktuell in zwei voneinander getrennten Vorgängen neu beantragt. Bei den aktuellen Anträgen geht es um eine Wasserentnahme von 22,5 Mio. bzw. 74,9 Mio. Kubikmetern pro Jahr. Die Laufzeit der letzten Bewilligung betrug hier 20 Jahre. Die anderen beiden genannten Wasserrechte haben noch eine Laufzeit von mehreren Jahren. Grundsätzlich gilt: Das Wasser wird nicht verbraucht, sondern gebraucht und im Anschluss zu einem ganz überwiegenden Teil zurück in den Wasserkreislauf geführt.
Zukunftsgerichtete Aussagen
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