Laut dem „Fahrradmonitor 2021“ des deutschen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wollen 41 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 14 und 69 künftig öfters das Fahrrad benutzen. Rund 16 Millionen Bundesbürger denken dabei auch über den Kauf eines Zweirads nach. Dabei sind vor allem Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb (Pedelecs) und Mountainbikes gefragt.
Aber es muss ja nicht gleich ein neues Rad sein. Schließlich gibt es laut Statistik derzeit rund 80 Millionen Fahrräder im Land. Also einfach aufsteigen und losradeln? Bevor man sich zum Saisonstart erstmals auf den Sattel des vertrauten Fahrzeugs schwingt, sollten einige Dinge beachtet werden. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt Tipps für den verkehrssicheren Start in den Fahrradfrühling.
1 – Luft, Licht, Leitungen
Nach der Winterpause werden als erstes die Reifen geprüft. Der Druck in den Schläuchen hat über den Winter nachgelassen, am besten lässt er sich mit einer Standluftpumpe samt großem und gut ablesbarem Manometer wieder auf den Sollwert bringen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Zustand der Mäntel geprüft: Sind größere Risse zu sehen oder hat sich ein Gegenstand durch die Decke gebohrt, sollte auf jeden Fall gewechselt werden – selbst bei intaktem Schlauch. Das beugt der nächsten Panne vor. Genau geprüft werden sollte auch die Funktion von Scheinwerfer und Rücklicht sowie die Ausstattung mit den Reflektoren, wie sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben sind. Um die Blendung von Gegenverkehr und Fußgängern zu vermeiden: Wichtig ist die richtige Scheinwerfereinstellung gerade bei leistungsstarker LED-Beleuchtung, die am besten über einen Nabendynamo versorgt werden sollte. Schließlich gilt ein Blick den Bremsen und der Schaltung inklusive der Züge und Leitungen. Alles in Ordnung? Dann kann die Fahrradsaison mit dem effizienten und umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel auch sicher beginnen.
2 – Helm und Schloss
Neben der Betriebssicherheit spielen auch passive Sicherheit und Diebstahlschutz eine wichtige Rolle beim Fahrradfahren. Der erste Punkt betrifft vor allem den Fahrradhelm: Vorgeschrieben ist er in Deutschland nicht, aber seine Schutzwirkung bei Unfällen ist erwiesen – gerade bei Geschwindigkeiten bis 25 km/h. Das ist auch der Bereich, wo im Stadtverkehr die meisten Unfälle passieren. Der Fahrradhelm muss der Norm DIN EN 1078 entsprechen. Um wirksam schützen zu können, wird er passend zur Kopfgröße eingestellt und darf nicht zu locker sitzen. Gerade zum Saisonstart lohnt es sich auch, nach dem Alter des Helms zu schauen. Denn der Kopfschutz sollte nach drei bis fünf Jahren ausgetauscht werden, weil insbesondere Sonnenlicht die Materialien altert und die Schutzwirkung nachlässt. Wenn der Helm bei einem Sturz belastet worden ist, muss er sowieso erneuert werden. Während dieser den Fahrer schützt, sichert das Schloss das Fahrrad. Die Bandbreite der technischen Ausführungen und Schutzklassen ist erheblich. Sinnvoll sind am Rahmen befestigte Schlosshalterungen, damit die Sicherung nicht zu Hause vergessen wird.
3 – Rad unter Strom
Immer mehr Fahrräder haben einen elektrischen Zusatzantrieb. Sogenannte Pedelecs werden dabei wie klassische Fahrräder behandelt: Sie unterstützen den Fahrer nur, wenn er bis 25 km/h selbst in die Pedale tritt. Bei den bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs sind außerdem eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, eine Zulassung samt Versicherungskennzeichen sowie eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. S-Pedelecs dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, es herrscht Helmpflicht und sie dürfen nicht auf normalen Radwegen genutzt werden. Da sich diese Typen in bestimmten Situationen anders verhalten als ein Fahrrad ohne Antriebsunterstützung: Die GTÜ empfiehlt ein Sicherheitstraining, wie es viele lokale Fahrradorganisationen anbieten. Die noch leistungsstärkeren E-Bikes fahren auch ganz ohne Pedalunterstützung, sie gelten als Kraftfahrzeuge mit den entsprechenden Vorschriften. Für den Saisonstart stellen elektrifizierte Fahrräder zusätzliche Ansprüche an den Halter. Wer sicher gehen will, lässt das System mit Motor, Akku und anderen Komponenten bei einem Service in der Fachwerkstatt prüfen.
4 – Regeln und Rad
Bevor es zur ersten Ausfahrt losgeht, sollte man sich auch noch einmal kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen klar machen. Denn für das Fahrrad gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) genauso wie für andere Fahrzeuge – bei Verstößen werden auch Bußgelder verhängt. Wer zum Beispiel regelwidrig auf einem Gehweg fährt, kann mit 55 bis 100 Euro belangt werden. Gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer sind alkoholisierte Radfahrer. Das kann bis zu Punkten in der Verkehrssünderkartei oder sogar dem Entzug des Führerscheins reichen.
Alles klar, alles sicher? Dann darf die Fahrradsaison 2022 mit vielen schönen Touren starten.
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