Studie: Autoverkauf nur noch mit Garantieversicherung

Mehr als drei Viertel der deutschen Autohändler (78 Prozent) halten es für wichtig oder sehr wichtig (Schulnoten 1 und 2), angesichts des neuen Gewährleistungsrechts eine Garantieversicherung abzuschließen. Die Frage, ob man generell als Händler eine Garantieversicherung brauche, beantworten sogar 98 Prozent mit Ja. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Versicherungsunternehmens Intec AG, bei der 212 Entscheider in Autohandelsbetrieben und Werkstätten befragt wurden.

Im Rahmen der Studie zeigte sich zudem, dass eine Garantie auch den Fahrzeugverkauf pushen kann: „74 Prozent der befragten Autohändler halten die Absicherung der Gewährleistung für ein wichtiges oder sehr wichtiges Argument im Verkaufsprozess“, erklärt Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der Intec AG. Aktuell liegt der Anteil der von den Händlern mit Garantie verkauften Fahrzeuge bei durchschnittlich 65 Prozent, so die Intec-Studie.

Mit der SafetyCar Gewährleistungsversicherung bietet Intec ein komplettes Schutzprogramm für Autohändler, insbesondere aus dem Bereich Gebrauchtwagenhandel. Fast vier von fünf Händlern sind mit dieser Garantieversicherung von Intec zufrieden oder sehr zufrieden (79 Prozent). Befragt, welche Leistungsbestandteile von SafetyCar besonders wichtig sind, wird am häufigsten die Abdeckung von Schäden an Motor, Getriebe und Elektronik genannt. Positiv heben viele Teilnehmer der Studie zudem die Vollschutzgarantie hervor, also die ganzheitliche Abdeckung ohne Ausschlüsse. Auch die problemlose Abwicklung sowie Kundenservice und Support bei der Intec-Gewährleistungsversicherung begeistern die Anwender. Diese Absicherung vermittle einfach „ein gutes Gefühl“, sagt einer der befragten Händler.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2022 das Gewährleistungsrecht geändert und die im Sachmängelrecht geltende Beweislastumkehr verschärft, die nun für zwölf Monate gilt. Durch das neue Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch, falls die Ware fehlerhaft ausgehändigt wird oder – etwa im Falle eines Gebrauchtwagens – Mängel aufweist, die nicht im Vertrag festgehalten wurden. Mit einer Garantieversicherung von Intec kann der Händler verhindern, dass sich der Fahrzeugkäufer bei jedem in den folgenden zwölf Monaten auftretenden Problem an den Verkäufer wendet.

Die Intec AG hat dazu folgendes Erklärvideo veröffentlicht: https://youtu.be/F4LD14x_rto

Über die Intec AG

Die Intec AG mit Sitz in Göttingen hat sich mit digitalen Lösungen als moderne Assekuranz im KFZ-Bereich auf Garantieleistungen und Reparaturkostenversicherungen spezialisiert. Das Portfolio deckt den Markt für Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler ebenso ab wie für Endkunden, die mit der neu entwickelten Plattform carGO! unbürokratisch individuelle Versicherungspakete per Klick abschließen. In einem transparenten Stufenmodell können Kunden online Garantien für Gebrauchtwagen zusammenstellen. Intec gilt laut "markt intern" im Langzeitdurchschnitt seit 15 Jahren als "Bester Garantieanbieter in Deutschland". Mehr als zwei Millionen Verträge hat Intec seit seiner Gründung 1974 abgeschlossen. Das familiengeführte Unternehmen beschäftigt heute insgesamt rund 50 Mitarbeiter:innen.

Versicherungspartner und Risikoträger ist die ELEMENT Insurance AG aus Berlin.

Weitere Informationen finden Sie unter www.intec-garantie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Intec AG
Königsallee 243
37079 Göttingen
Telefon: +49 (5571) 915117-0
Telefax: +49 (5571) 91511720
http://www.intec-garantie.de

Ansprechpartner:
Dr. Jochen Kalka
Mitglied der Geschäftsleitung
Telefon: +49 (179) 3957-258
E-Mail: jochen.kalka@schoesslers.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel