Wer regelmäßig einen VBB-Fahrausweis als Handyticket über die Apps von VBB, BVG oder DB kauft, kennt den 2-Minuten-Zähler: nach Kauf des Handytickets deutet dieser für zwei Minuten an, wann das Ticket gekauft wurde. Er dient dem Kontrollpersonal als Anhaltspunkt, um Missbrauchsszenarien vorzubeugen – gemäß den VBB-Tarifbestimmungen müssen Tickets grundsätzlich immer vor Antritt der Fahrt gekauft werden.
Die Methode des 2-Minuten-Zählers führt in der Praxis jedoch bisweilen zu Diskussionen und Unklarheiten, ab wann das angezeigte Ticket tatsächlich gültig ist. Um Klarheit für Fahrgäste und Kontrollpersonal zu schaffen, führen VBB, BVG und DB in ihren Apps nun sukzessive eine technische Neuerung ein. Mit dem Ticketkauf startet ein 60-Sekunden-Countdown. Während dieser 60 Sekunden ist der Barcode des Handytickets ausgegraut und nicht lesbar – das Ticket erhält seine Gültigkeit und Lesbarkeit erst nach Ablauf diese Countdowns. Damit sollen Diskussionen in Kontrollsituationen vermieden und eine Rechtssicherheit für Fahrgäste und Kontrollpersonale geschaffen werden.
Die Aktualisierung auf den 60-Sekunden-Countdown erfolgt sukzessive über ein technisches Update der VBB-App Bus & Bahn, des DB Navigators, der BVG Fahrinfo-App, der BVG Ticket-App sowie der BVG Jelbi-App.
Den Start macht die BVG Ticket-App ab 6. April und der DB Navigator ab 12. April, die anderen Apps der BVG folgen Anfang Mai. Die VBB-App Bus & Bahn wird den neuen Countdown voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte umsetzen.
Hintergrund zur Gültigkeit von Handytickets im VBB:
Der schrittweise Roll-Out des 60-Sekunden-Countdowns hat technische Hintergründe, tariflich ist der Sachverhalt eindeutig: Ein Handyticket muss grundsätzlich vor Antritt der Fahrt gekauft werden und gültig sein – unabhängig davon, ob die genutzte App noch den 2-Minuten-Zähler oder bereits den 60-Sekunden-Countdown implementiert hat. Beim 60-Sekunden-Zähler kommt dann neu hinzu, dass das Ticket erst nach Ablauf der 60 Sekunden seine Gültigkeit erhält, erst dann ist die Fahrt mit Bus oder Bahn gestattet.
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