Ohne Gas keine Haferflocken, keine Teigwaren, kein Brot und keine Verpackung für Lebensmittel

Die gesamte Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft muss prioritär mit Gas versorgt werden, wenn eine Abschaltung von Verbrauchern unumgänglich werden sollte!“ Dass fordert Peter Haarbeck, Geschäftsführer im Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft anlässlich des Ausrufs der Frühwarnstufe des Notfallplans für Gas durch Minister Robert Habeck am 30. März 2022. Stehen die Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft still, laufen wir in eine prekäre Situation. Dann bleiben Regale dauerhaft leer: Weil wichtige Grundnahrungsmittel – Haferflocken, Nudeln, Müsli – fehlen und die Lebensmittelverpackungen, die mit Stärke hergestellt werden. Und das innerhalb kürzester Zeit! Das Ministerium von Robert Habeck muss sicherstellen und auch an alle Verantwortlichen kommunizieren, dass die VGMS-Branchen vorrangig zu versorgen sind. Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Zur krisenfesten Selbstversorgung gehört im Wesentlichen eine gut strukturierte, regionale Lebensmittelwirtschaft. Wir brauchen einen klaren Fahrplan in der Energiepolitik, um die extrem gestiegenen Preise für Gas und Strom wieder einzufangen. Deutschland muss dafür sorgen, dass seine kritische Infrastruktur, zu der insbesondere die Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft zählt, wettbewerbsfähig bleibt.

Überblick Erdgasbedarf in der Ernährungsindustrie

Die Ernährungsindustrie ist mit einem Anteil am Industrieerdgasbedarf von zwölf Prozent der zweitgrößte Erdgasabnehmer in der deutschen Industrie. Innerhalb der deutschen Lebensmittelproduktion benötigen die Mahl- und Schälmühlen und die Stärkewirtschaft rund neun Prozent und fast 9,5 Prozent die „Herstellung von Back- und Teigwaren“ der von der Ernährungsindustrie verbrauchten Gasmengen.

Wie wird die Zuteilung von Gas bisher geregelt?

Grundsätzlich entscheidet bei Versorgungsengpässen die Gaswirtschaft in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen sie ergreift, also auch, welche Großkunden sie abschaltet oder – zumindest eingeschränkt – am Netz lässt. Dabei müssen die Gasversorgungsunternehmen gemäß Paragraph 53a des Energiewirtschaftsgesetzes „geschützte Kunden“ prioritär versorgen. Die Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, obwohl sie zur kritischen Infrastruktur gehört, zählt nicht zu diesem Kreis. Die Aufrechterhaltung der Gasversorgung der Betriebe liegt folglich im Ermessen der regionalen Versorger. Erst wenn der Bund öffentlich den Krisenfall ausruft, wird gemäß des Notfallplans Gas die Bundesnetzagentur zuständig und legt dann fest, welche Erdgasreserven an bestimmte Bereiche zugeteilt werden.

Das Ausrufen der Frühwarnstufe durch Robert Habeck zeigt, dass konkrete Hinweise auf eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegen. „Unsere Unternehmen brauchen jetzt schon Planungssicherheit, dass sie durchgehend mit Gas versorgt werden“, sagt Peter Haarbeck.

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