- Maskenpflicht in Geschäften muss bundesweit über den 2. April hinaus verlängert werden
- Kostenfreie Schnelltests und Testzentren dürfen im Sommer nicht abgeschafft werden
Am 2. April läuft die Übergangsregelung für die bisherigen Schutzmaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz aus. Ob noch eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr gilt, legen dann die Bundesländer fest. Weitergehende Beschränkungen können nur noch verhängt werden, wenn das Landesparlament für Hotspots eine kritische Lage feststellt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Corona-Politik der Bundesregierung ist fahrlässig: Angesichts der hohen Infektionszahlen fordert der VdK, dringend grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Geschäften bundesweit über den 2. April hinaus zu verlängern. Viele Menschen mit einer chronischen Krankheit, einer Behinderung aber auch ältere Menschen haben Angst, angesichts von aktuell bis zu 300.000 Neuinfektionen pro Tag sich mit Corona anzustecken. Ihr Schutz muss oberste Priorität haben. Stattdessen ist nun durch das geänderte Infektionsschutzgesetzt und die sogenannte „Hotspot“-Regelung Chaos vorprogrammiert. Diese Regelung droht zudem vor Gericht aufgehoben zu werden. Die Regierung wiederholt damit Fehler der Vergangenheit, aus denen sie längst hätte lernen müssen.
Für verheerend hält der VdK zudem, dass es ab Juni 2022 keine kostenlosen Schnelltests mehr geben soll: Das gilt für die Bürgertests, aber auch bei Verdacht auf eine Infektion. Das breite Netz an Testzentren wird dann abgebaut werden. Damit gibt die Bundesregierung ein entscheidendes Messinstrument in der Pandemie aus der Hand. Nur die massenhaften Tests in den Testzentren lassen ein einigermaßen aktuelles Bild vom Infektionsgeschehen zu. Das ist notwendig, um die Pandemie weiter zu begleiten und weitere Schutzmaßnahmen zu treffen. Denn die Corona-Pandemie wird auch nach dem Sommer 2022 keineswegs vorbei sein.“
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