GEW Thüringen fordert Rechtsgrundlage für Maskenpflicht an Hochschulen

In zehn Tagen startet das Sommersemester an den Thüringer Hochschulen – in Präsenz und ohne Abstands- und Maskenpflicht. Die GEW Thüringen hält das für unverantwortlich und fordert den Landtag auf, schnell eine Lösung zu finden, damit die Hochschulen effiziente Infektionsschutz-maßnahmen für ihre Beschäftigten und Studierenden treffen können.

„Nach inzwischen zwei Corona-Jahren haben wir alle uns auf ein Präsenzsemester gefreut, denn der akademische Diskurs kann nicht rein online geführt werden“, so Thomas Hoffmann, stellvertretender Vorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Thüringen. „In der gegenwärtigen Pandemielage ist jedoch Abstand und insbesondere eine allgemeine Maskenpflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt flächendeckend Präsenzveranstaltungen möglich sind.“ Leider lässt sich im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes ohne vom Landesgesetzgeber beschlossene Hotspot-Regelungen eine flächendeckende Maskenpflicht kaum durchsetzen, insbesondere nicht in Lehrveranstaltungen.

„Angesichts der derzeitigen Inzidenzen ist es unverantwortlich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Studierende und Lehrende wieder in überfüllte Hörsäle und Seminarräume zu stecken – ohne jegliche Abstandsmöglichkeit und ohne Maskenpflicht“, so Hoffmann weiter. Derzeit hält der Landkreis Nordhausen mit einer Inzidenz von fast 3.500 den bundesweiten COVID-19-Rekordwert, auch die Stadt Jena mit einer Inzidenz von über 2.900 bewegt sich deutschlandweit in der Spitzengruppe. Allein in Jena und Nordhausen sind drei Hochschulen, an denen über die Hälfte der Thüringer Studierenden eingeschrieben sind.

Die GEW Thüringen fordert den Landesgesetzgeber daher eindringlich auf, noch im März eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, damit die Hochschulen wieder verpflichtend das Tragen von Mund-Nasen-Schutz anordnen können, um Präsenzbetrieb und Infektionsschutz miteinander zu vereinbaren. Der Appell richtet sich nicht nur an die Landesregierung, sondern ausdrücklich auch an die CDU-Fraktion, auf deren Verantwortungsbewusstsein Thüringen angewiesen ist. Anderenfalls müssten die Hochschulen die Notbremse ziehen und wieder flächendeckend auf Online-Betrieb umstellen. Das wäre schade für unsere Studierenden und den Hochschulstandort Thüringen.

Material / Ergänzung:
Auch die HRK (Hochschulrektorenkonferenz) fordert Rechtssicherheit für Maskenpflicht bei Hochschulen, hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung vom 23.03.2022

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