Gemeinsamer Aufruf: Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente schnellstmöglich einführen

In einem gemeinsamen Aufruf fordert ein breites Bündnis aus Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften schnellstmögliche Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Erwerbsgemindert zu sein, ist eines der zentralen Armutsrisiken in Deutschland. Rund 40 Prozent der Menschen in Haushalten mit Erwerbsminderungsrenten sind armutsgefährdet.

Das Bündnis, bestehend aus Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ver.di, IG Metall, Deutscher Caritasverband, Volkssolidarität und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands, begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung diese Ungerechtigkeit laut Koalitionsvertrag beseitigen und Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten im Bestand umsetzen möchte. Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften aufgegriffen.

Das Bündnis fordert die Politik auf, nun schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand zu einer deutlichen Verbesserung führt und damit eine Gleichbehandlung mit den Neurenten sicherstellt.

Initiatoren des Bündnisses sind der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, betont: „Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner leben heutzutage in Armut. Sie müssen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent auf ihre Rente in Kauf nehmen. Zudem profitieren sie nicht von den Verbesserungen bei der Zurechnungszeit, die 2014 und 2019 erfolgten. Diese erhalten jeweils nur neue Erwerbsminderungsrentner. Das ist ungerecht und durch nichts zu rechtfertigen.“

SoVD-Präsident Adolf Bauer ergänzt: „Wir brauchen schnellstmöglich Verbesserungen auch für die früheren Erwerbsminderungsrentner, wie im Koalitionsvertrag beschlossen. Diese Personen müssen einen Aufschlag auf ihre Rente erhalten. Zudem müssen auch diejenigen davon profitieren, die in der Zwischenzeit eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente erhalten. Auch diese Personen dürfen nicht vergessen werden.“ 

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