Berlin, den 23.03.2022: „Die Netze werden zunehmend zum Flaschenhals der Energiewende. Seit Jahren verzögert sich der nötige Ausbau der rund 900 Verteilnetze und blockiert so die Energiewende. Dass Netzbetreiber Anschlüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen oder Wallboxen ablehnen und durch lokal höchst unterschiedliche Anforderungen verkomplizieren, muss sofort aufhören. Wir brauchen sehr viel weitergehende Maßnahmen, Anreize und Vorgaben für den Netzausbau als im Entwurf vorgesehen“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Der EnWG-Referentenentwurf enthält zwar gute Ansätze für eine stärkere Standardisierung, diese müssen jetzt allerdings deutlich ausgebaut werden. So stellt die neu vorgesehene Internetplattform für alle Anschlussbegehren einen ersten wichtigen Schritt dar, der unnötigen Aufwand ersparen soll. Hier müssen allerdings auch Wallboxen und Wärmepumpen aufgenommen werden. Sonst würden diese Technologien, die für die Elektrifizierung des Wärmesektors und der Mobilität entscheidend sind, nicht erfasst, ebenso wie Speicher, die für die Flexibilisierung der Nachfrage eine wichtige Rolle spielen.
„Daneben braucht es endlich bundesweit einheitliche Verfahren und ebenso bundesweit einheitliche technische Anschlussbedingungen. Dadurch wird Bürokratie wirklich abgebaut, Verfahren werden deutlich beschleunigt und Kosten gespart – sprich die Energiewende wird einfach schneller und günstiger“, so Busch.
Dazu schlägt der bne weiter eine vierwöchige Frist vor, innerhalb der Anträge abschließend vom Netzbetreiber beantwortet werden müssen. „Die Ablehnung eines Antrags darf nur erfolgen, wenn der Netzbetreiber genau nachweisen kann, dass ansonsten eine Netzüberlastung droht“, betont Busch. Dazu fordern wir, dass Netzbetreiber endlich zu einer Netzzustandsüberwachung bis hinunter zur Niederspannungsebene verpflichtet werden. „Die tatsächliche Auslastung im Niederspannungsnetz liegt für die allermeisten Netzbetreiber völlig im Dunklen. Erst wenn eine solche Echtzeit-Erfassung der Auslastung vorliegt, lässt sich seriös beurteilen, ob Eingriffe überhaupt notwendig sind.“
Marktlich beschaffte netzdienliche Flexibilität ist das entscheidende Instrument, um den Netzausbaubedarf auf ein ökonomisch sinnvolles Niveau zu begrenzen. Der bne begrüßt daher ausdrücklich, dass die Flexibilitätsdienstleistungen im Sinne des §14c als zentrales Instrument für netzdienliche Flexibilitäten im Referentenentwurf aufgeführt werden. Konsequent wäre es, jetzt auch noch den §14a zu streichen.
Positiv sind außerdem die neuen Vorgaben für regionale Netzentwicklungspläne, da die darin enthaltenen Szenarien deutlich konkreter und erstmals auf das Zieljahr 2045 ausgerichtet werden müssen. Die De-Minimis-Regelung für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden muss dagegen gestrichen werden, da sie für über 90 % der Netzbetreiber zutrifft und damit flächendeckend Verharren im Überkommenen ermöglicht.
Abgrenzung der Ersatzversorgung ist überfällig
Auch die Grundversorgung wird im EnWG-Entwurf neu geregelt. Unterschiedliche Grundversorgungstarife für Alt- und Neukunden sollen demnach explizit nicht mehr zulässig sein. Dafür wird aber die Möglichkeit eingeräumt, die Ersatzversorgung an den Marktpreisen auszurichten.
Diese Entkoppelung der Ersatzversorgung von der Grundversorgung ist überfällig und richtig. Dazu betont Busch allerdings: „Das Modell der Grundversorgerstellung muss generell auf den Prüfstand kommen, denn sie passt nicht mehr in ein wettbewerbliches Umfeld. In anderen Ländern gibt es hierzu wesentlich progressivere Lösungen, die jetzt diskutiert werden müssen.“
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