Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen WIRECARD AG

Dem Landgericht München I liegen derzeit über 600 Schadensersatzklagen geschädigter Wirecard-Anleger vor – allem voran gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Den Wirtschaftsprüfern wird vorgeworfen, dass sie über viele Jahre hinweg von Wirecard gefälschte Bilanzen testiert haben und damit bei Wirecard-Anlegern finanzielle Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben.

Seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals setzt sich die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Der Fokus liegt dabei auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei bereits eine Vielzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt.

Mit aktuellem Beschluss vom 14.03.2022 legt das Landgericht München I dem Bayerischem Oberlandesgericht die in den aktuell anhängigen Wirecard-Schadensersatzverfahren klärungsbedürftigen Rechtsfragen zur einheitlichen Prüfung und Entscheidung vor. Das Kapitalanleger-Musterverfahren („KapMuG-Verfahren“) ermöglicht nun auch denjenigen  Anlegern, die bislang die Einreichung einer Einzelklage gescheut haben, einen kostengünstigen Weg, um einerseits rechtsverbindlich feststellen zu lassen, ob der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit seinen jahrelangen Bilanzprüfungen bei Wirecard schadensersatzbegründendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist und andererseits die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt auch keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.

„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Prüfungen haben ergeben, dass die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten nicht hinreichend erfüllt haben und ihnen dabei schwere Verfehlungen vorzuwerfen sind – insbesondere, dass sie ihre Aufgaben nur äußerst nachlässig erledigt haben und Angaben ins Blaue hinein gemacht haben.“

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Markus Braun u.a. anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:

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