Der Corona-Krisenstab des Carl-Thiem-Klinikums hat sich heute nach intensiver Abwägung dazu entscheiden müssen, dass vor knapp zwei Wochen aufgehobene Besuchsverbot wieder in Kraft treten zu lassen.
Damit gilt mit dem 9. März 2022 wieder ein Besuchsverbot am CTK.
Das wichtigste Ziel des CTK ist es, in der derzeitigen schwierigen Situation die Patientenversorgung nicht weiter einschränken zu müssen. „Leider mussten wir feststellen, dass sich Besucher – auch auf den Corona-Stationen – nicht an die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln gehalten haben. Auch wurde mehrfach gegen die 1-Besucher-Regel pro Patient verstoßen. Damit riskieren wir bei den aktuell steigenden Hospitalisierungsraten, die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiter zu gefährden. Es ist uns nicht leichtgefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber er war leider alternativlos“, so Andrea Stewig-Nitschke, CTK-Pflegedirektorin.
Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Ausnahmen gelten für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist erlaubt, ebenso medizinisch notwendige Begleitperson für stationäre Patienten. Diese Besucher bzw. Begleitpersonen benötigen einen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, dies gilt auch für Geimpfte und Genese. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet.
Kleidung für Patienten und Patientinnen kann wieder am Empfang beschriftet abgegeben werden.
Derzeit werden am CTK 50 Corona-Patienten behandelt, acht davon auf der Intensiv-Station.
Damit gilt mit dem 9. März 2022 wieder ein Besuchsverbot am CTK.
Das wichtigste Ziel des CTK ist es, in der derzeitigen schwierigen Situation die Patientenversorgung nicht weiter einschränken zu müssen. „Leider mussten wir feststellen, dass sich Besucher – auch auf den Corona-Stationen – nicht an die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln gehalten haben. Auch wurde mehrfach gegen die 1-Besucher-Regel pro Patient verstoßen. Damit riskieren wir bei den aktuell steigenden Hospitalisierungsraten, die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiter zu gefährden. Es ist uns nicht leichtgefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber er war leider alternativlos“, so Andrea Stewig-Nitschke, CTK-Pflegedirektorin.
Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Ausnahmen gelten für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist erlaubt, ebenso medizinisch notwendige Begleitperson für stationäre Patienten. Diese Besucher bzw. Begleitpersonen benötigen einen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, dies gilt auch für Geimpfte und Genese. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet.
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Derzeit werden am CTK 50 Corona-Patienten behandelt, acht davon auf der Intensiv-Station.
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Thiemstraße 111
03048 Cottbus
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