Bremer CDU-Politiker fordert Anklageerhebung gegen Putin wegen seines Angriffskrieg gegen die Ukraine

Der Bremer CGB und die die CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft Bremen begrüßen die weitreichenden Sanktionen, die die EU, die USA, Großbritannien, die Schweiz und weitere Staaten wegen des Angriffs­krieges auf die Ukraine gegen Russland beschlossen haben und die bereits erste Wirkungen zeigen.

Die Sanktionen reichen jedoch nicht aus. Der russische Präsident Putin als Verantwortlicher für den Angriffs- und Einmarschbefehl muss auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Bremer CGB-Chef und Landes- sowie stellv. Bundesvorsitzende der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert daher die umgehende Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den russischen Despoten vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag.

Rudolph: "Zwar sind weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner des Römischen Sta­tut, des völkerrechtlichen Vertrags zur Regelung des IStGH, aber der Ankläger des IStGH, Karim A.A. Khan QC, hat bereits erklärt: … dass der IStGH seine Gerichtsbarkeit über jede Handlung des Völkermords, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder des Kriegsver­brechens, die seit dem 20.Februar 2014 auf dem Territorium der Ukraine begangen wurde, ausü­ben und untersuchen kann. https://t.co/UB1Uuvlp3L

Der Ankläger habe weiterhin eine ausführliche Erklärung zur Lage in der Ukraine und seine nächsten Schritte angekündigt, so Rudolph.

Da in Deutschland das Weltrechtsprinzip Anwendung findet, nach dem schwerste Mensch­heitsverbrechen auch ohne direkten Bezug zu Deutschland verfolgt werden können, sollte nach Auffassung von CGB und CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft auch von der Bundesanwalt­schaft eine Anklageerhebung und der Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen Putin geprüft werden. Beide Organisationnen erinnern in diesem Zusammen­hang an den vom Generalbundesanwalt am 06.06.2018 erwirkten Erlass eines internationa­len Haftbefehls gegen Jamil Hassan, den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes.  Es war der erste deutsche  Haftbefehl gegen einen Vertreter des Regimes von Baschar Al-As­sad. Der Haftbefehl war ein sichtbares Zeichen an die Opfer des syrischen Bürgerkrie­ges, dass auch von offizieller Seite in Europa Anstrengungen unternommen werden, die Ver­brechen des Assad-Regimes zu ahnden.

Rudolph: "Ein solches Zeichen bedarf es auch ge­genüber den leidgeprüften Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine in Bezug auf den Kriegsverbrecher Pu­tin."

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