Den Zuschlag erhält der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 980 Megawatt. Der Höchstwert für Gebote beträgt 6,4 ct/kWh.
Ausschreibung im „zentralen Modell“
Nach der Ausschreibung im vergangenen Jahr ist dies die zweite Ausschreibungsrunde im sog. „zentralen Modell“. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der Flächen. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie untersuchte die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche. Die Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht das Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie auf seiner Internetseite. Die Kosten der Voruntersuchungen werden nach dem Zuschlag auf den erfolgreichen Bieter umgelegt.
Gebote bis zum 1. September 2022
Gebote sind bis zum 1. September 2022 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Es besteht ein gesetzliches Eintrittsrecht eines Unternehmens, das auf der ausgeschriebenen Fläche ursprünglich einen Offshore-Windpark geplant hatte.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter www.bnetza.de/ausschreibungoffshore2022 publiziert
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