Die organisierte Interessenvertretung gehört zur parlamentarischen Demokratie. Der PKV-Verband unterstützt das Anliegen, dass diese Interessenvertretung im demokratischen Prozess transparent sein muss. Das Lobbyregister-Gesetz enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen, die insbesondere im Bereich der Gesundheitspolitik dazu führen, dass andere einflussreiche Organisationen nicht erfasst sind. Hier sind gleiche Regeln für alle Beteiligten erforderlich.
Im PKV-Verband sind insgesamt bis zu 33 Personen im Bereich der Interessenvertretung auf Bundesebene tätig. Die meisten von ihnen sind nur zeitanteilig an der Interessenvertretung beteiligt, sodass umgerechnet 6,4 Vollzeit-Äquivalente für die Lobbyarbeit auf Bundesebene aufgewendet wurden. Darüber hinaus vertritt der PKV-Verband die Interessen der Privaten Krankenversicherung auch bei der Europäischen Union in Brüssel sowie in den Bundesländern.
Große Teile des Verbandsetats fallen nicht unter die für das Lobbyregister relevanten Aufwendungen. Im Unterschied zu vielen anderen Branchen-Organisationen erfüllt der PKV-Verband diverse gesetzlich übertragene Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb einer Schlichtungsstelle für Verbraucher (Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung), die Kalkulation der Branchentarife „Pflegepflichtversicherung“, „Standardtarif“ und „Basistarif“ mitsamt Organisation der gesetzlich geforderten Finanzausgleiche sowie die Mitwirkung als Vertragspartei für die Regelungen der Krankenhausfinanzierung.
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