Kutcho Copper schließt Abkommen mit Wheaton Precious Metals

Kutcho Copper Corp. (TSXV: KC) (OTC: KCCFF) („Kutcho“ oder das „Unternehmen“ – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/kutcho-copper-corp/) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen sein Änderungsabkommen (die „Änderung“) mit Wheaton Precious Metals Corp. („Wheaton“) abgeschlossen hat, wie in Kutchos Pressemitteilung vom 11. Februar 2022 angekündigt und beschrieben.

Als Teil der Durchführung der Änderung emittierte Kutcho an Wheaton 10.485.958 Stammaktien zu einem Preis von 0,908 Dollar pro Stammaktie (mit einem Gesamtwert von 7.500.000 USD) und beglich und beendete die ausstehenden Schuldinstrumente des Unternehmens (die bestehende Wandelschuldverschreibung, die „Wandelschuldverschreibung“) und die Darlehensvereinbarung (die „Darlehensvereinbarung“) als Teil der in der Pressemitteilung vom 11. Februar 2022 beschriebenen Bedingungen des Änderungsabkommens. Wheaton besitzt jetzt 17.639.804 Stammaktien, was ungefähr 15,39 % der emittierten und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens entspricht, und 16,12 % der Stammaktien des Unternehmens auf teilweise verwässerter Basis, wenn man davon ausgeht, dass Wheaton die Warrants ausübt. Alle Stammaktien, die an Wheaton ausgegeben werden, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Abschluss. Die Emission der Aktien wurde von der TSX Venture Exchange („TSXV“) unter Vorbehalt genehmigt und unterliegt den endgültigen Einreichungsanforderungen des Unternehmens bei der TSXV.

Vor dem Abschluss des Änderungsabkommens hielt Wheaton 7.153.846 Stammaktien von Kutcho („Stammaktien“) und 1.000.000 Warrants auf den Erwerb von Stammaktien (die „Warrants"), was ungefähr 6,87 % der emittierten und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens (auf unverwässerter Basis) und 25,26 % auf teilweise verwässerter Basis, wenn man davon ausgeht, dass Wheaton 1.000.000 Warrants ausübt und die Wandelschuldverschreibung zum vollen Nennwert umwandelt, was zur Ausgabe von 24.615.384 Stammaktien führen würde. Infolgedessen wurde Wheaton als „nahestehende Partei“ des Unternehmens betrachtet und die Änderung kann als „Transaktion mit nahestehenden Parteien“ gemäß Multilateral Instrument 61-101 betrachtet werden. Die Änderung und die damit verbundenen Transaktionen waren von den Bewertungsanforderungen des MI 61-101 ausgenommen, da Kutcho an der TSXV notiert ist (Unterabschnitt 5.5(b) des MI 61-101), sowie von den Genehmigungsanforderungen für Minderheitsaktionäre ausgenommen, da: (i) sich das Unternehmen in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet und (ii) die Änderung dazu dient, die finanzielle Lage des Unternehmens zu verbessern (Unterabschnitt 5.7(e) von MI 61-101). Die Directors von Kutcho (die alle unabhängig von Wheaton sind) haben einstimmig festgestellt, dass (i) und (ii) zutreffen und die Bedingungen der Transaktion unter den Umständen von Kutcho angemessen waren.

Die von Wheaton gehaltenen Stammaktien und Warrants werden derzeit nur zu Investitionszwecken gehalten. Wheaton kann von Zeit zu Zeit in der Zukunft sein Eigentum, seine Kontrolle oder seine Weisungsbefugnis über Stammaktien oder andere Wertpapiere des Unternehmens durch Markttransaktionen, private Vereinbarungen oder auf andere Weise erhöhen oder verringern. Wheaton beabsichtigt, einen Frühwarnbericht (der „Frühwarnbericht“, Early Warning Report) gemäß den anwendbaren Wertpapiergesetzen in Verbindung mit den hiermit in Betracht gezogenen Transaktionen einzureichen. Ein Exemplar des Frühwarnberichts, auf den sich diese Pressemitteilung bezieht, kann bei Wheaton unter 1-844-288-9878 oder info@wheatonpm.com oder auf dem SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.sedar.com angefordert werden.

Vorsichtshinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

 Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als „zukunftsgerichtete Aussagen“ in Bezug auf das Unternehmen betrachtet werden können, einschließlich Aussagen zu den zukünftigen Betriebsplänen des Unternehmens, dem geschätzten Abschlussdatum der Amendment-Transaktionen, den geschätzten Mineralressourcen und Mineralreserven, dem Zeitplan und dem Umfang der geschätzten Produktion, den Produktionskosten, den Investitionsausgaben, den Annahmen bezüglich der Rohstoffpreise, der Fähigkeit des Unternehmens, alle behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für den Beginn und die Durchführung von Bergbaubetrieben zu erhalten, sowie zu Umweltrisiken und Eigentumsfragen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, durch die Worte „erwartet“, „plant“, „sieht voraus“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „projiziert“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen eintreten „werden“, „würden“, „dürften“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, unterliegen Risiken und Ungewissheiten, und die tatsächlichen Ergebnisse oder Gegebenheiten können erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu diesen wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem die Fähigkeit des Unternehmens, alle für seine Betriebe erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, die Fähigkeit des Unternehmens, ausreichend Kapital zu beschaffen, um seine Verpflichtungen im Rahmen seiner Grundstücksvereinbarungen zu finanzieren, seine Mineralienbesitzrechte und Konzessionen aufrechtzuerhalten, das Projekt Kutcho oder seine anderen Projekte zu erkunden und zu entwickeln, seine Schulden zurückzuzahlen und allgemeines Betriebskapital zu beschaffen, Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen oder der Finanzmärkte; die mit der Mineralexploration und dem Bergbaubetrieb verbundenen Gefahren, die zukünftigen Preise für Kupfer und andere Metalle, Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, die Genauigkeit der Mineralressourcen- und Reservenschätzungen, die Fähigkeit des Unternehmens, die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen zu erhalten, die für die Exploration, die Bohrungen und die Erschließung des Kutcho-Projekts erforderlich sind, und, falls diese erteilt werden, diese Genehmigungen und Zustimmungen rechtzeitig in Bezug auf die Pläne und Geschäftsziele des Unternehmens für die Projekte zu erhalten; die allgemeine Fähigkeit des Unternehmens, seine Mineralressourcen zu vermarkten; und Änderungen von Umwelt- und anderen Gesetzen oder Bestimmungen, die Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens, die Einhaltung von Umweltgesetzen und -bestimmungen, Ansprüche der Ureinwohner und deren Rechte auf Konsultation und Unterbringung, die Abhängigkeit von wichtigen Führungskräften und den allgemeinen Wettbewerb in der Bergbaubranche haben könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den begründeten Annahmen, Schätzungen und Meinungen der Unternehmensleitung zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen getätigt werden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen der Unternehmensleitung oder andere Faktoren ändern sollten.

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