Der Gesetzentwurf sieht vor, wesentliche Entscheidungen auf den Verordnungsgeber zu delegieren. „Das halten wir für politisch falsch und verfassungsrechtlich problematisch. Den Zuschnitt der künftigen Versorgungsregionen und die Zuordnung eines Krankenhauses in die geplanten drei Versorgungsstufen muss der Gesetzgeber selber regeln. Wir vermissen auch Aussagen darüber, nach welchen zukunftsorientierten Kriterien die Krankenhausplanung künftig erfolgen soll,“ kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer.
„Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nicht nur für die Sicherstellung des Angebotes verantwortlich. Längst finanzieren sie deutlich mehr, als die im Gesetz angelegten 40 % der Investitionskosten. Sie müssen daher auch stärkeren Einfluss im Planungsausschuss des Landes haben, der die entscheidenden Weichenstellungen vornimmt. Dieses Gremium muss verkleinert auf die tatsächlich Verantwortlichen und nicht aufgebläht werden. Im Übrigen werden viele Zielsetzungen des Gesetzentwurfs nur umzusetzen sein, wenn das Land seine jährlichen Investitionsmittel erhöht und in der nächsten Wahlperiode ein Sonderinvestitionsprogramm auflegt,“ ergänzte für den Niedersächsischen Städtetag Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning.
Zum Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat heute gegenüber dem Sozialausschuss des Landtages eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf der Fraktionen von SPD und CDU für ein neues Krankenhausgesetz des Landes abgegeben. Die kommunalen Spitzenverbände beklagen übereinstimmend mangelnde Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, das Aussparen wichtiger Entscheidungen oder deren Verlagerung auf den Verordnungsgeber, eine weitere Bürokratisierung des schon heute überregulierten Krankenhaussektors und das Fehlen der finanziellen Rahmenbedingungen, um die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs zu erreichen.
Jan Arning, Hubert Meyer und Marco Trips waren Mitglied der Enquetekommission „Sicherung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“, die 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kann aufgerufen werden unter
https://www.nsgb.de/wp-content/uploads/2022/02/PM-AGKSV_Krankenhausentwicklung_Anlage-1.pdf
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de
Präsident
Telefon: +49 (511) 30285-51
E-Mail: trips@nsgb.de