Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter nicht vergessen!
Auch für Zweiräder mit Elektroantrieb müssen teilweise grüne Kennzeichen besorgt werden. Dazu zählen Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h. Nicht jedoch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h. E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.
Haftpflicht ist Pflicht, Teilkaskoversicherung kann, muss aber nicht
Wenn es um die Absicherung von Moped, Roller & Co. geht, steht an erster Stelle der Haftpflicht-Versicherungsschutz. Fahrer*innen eines Rollers, die mindestens 23 Jahre alt sind, bekommen den Haftpflicht- Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beispielsweise schon für rund 40 Euro im Jahr. Das Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer.
Eine weitere Absicherung kann über die Teilkaskoversicherung erfolgen. Diese sichert das Moped oder versicherungspflichtige Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art ab. „Bei der Teilkaskoversicherung sollten Versicherte ihr Augenmerk darauf legen, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Denn nur unter dieser Voraussetzung leistet die Versicherung auch, wenn man etwa sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es dann durch das Wasser beschädigt werden würde“, so Boss.
Gut zu wissen: Wer im Schadenfall als Unfallopfer nur das Kennzeichen des beteiligten Mopeds oder Mofas hat, kann über den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) die Kfz-Haftpflichtversicherung der/des Unfallgegner*in ermitteln.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de