Bessere Bezahlung der Altenpflege ist das Ziel
Hintergrund ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), welches im Sommer vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. "Einrichtungen, die sich nicht daranhalten, können künftig nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen", betont Kästel.
Regional übliches Lohnnievau ermittelt
Die Pflegeeinrichtungen des Freistaates hatten die gesetzliche Verpflichtung den Pflegekassen die aktuelle Vergütung ihrer Mitarbeitenden zu übermitteln. Daraus wurde das regional übliche Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen des Landes Sachsens berechnet. Hierbei wird unterschieden nach Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung, Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und Hilfspersonal ohne mindestens einjährige Pflegeausbildung. Für diese Beschäftigtengruppen wird jeweils ein Brutto-Stundenlohn als Durchschnittssatz ermittelt. Der Mittelwert der Durchschnittsvergütung bildet das nun festgelegte regionalübliche Entgeltniveau in Höhe von 18,25 Euro für Sachsen. "Pflegetypische Zulagen und Sonderzahlungen wurden in der Erhebung separat erfasst", erklärt Kästel. "Die Stundensätze sind eher als Rechengröße zu sehen, was eine Pflegeeinrichtung im Mittel an alle Beschäftigtengruppen zahlen muss. Die erhobenen Daten sind somit eine gute Basis für die flächendeckende Einführung tariflicher Bezahlung in der Altenpflege."
AOK bietet Überblick zu aktuellen Tarifregelungen in Sachsen
Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegekassen nun in einem ersten Schritt eine Übersicht der aktuell angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Land veröffentlichen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dürfen dabei laut Gesetz nur Verträge und Vereinbarungen mit einer Entlohnung berücksichtigt werden, die das regional übliche Entgeltniveau nicht um mehr als 10 Prozent übersteigt. "Alle Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, können sich die online veröffentlichte Übersicht der Tarifverträge und Vereinbarungen anschauen. Diese Einrichtungen sind nun verpflichtet, sich für eine dieser Regelungen zu entscheiden und ihren Pflegekräften ab September ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen", erläutert Kästel die gesetzlichen Regelungen. Die AOK PLUS veröffentlicht die Ergebnisse für Sachsen in ihrem Gesundheitspartner Portal.
Alle Ergebnisse der Erhebung und weitere Informationen sind abrufbar unter Tarifübersicht der Landesverbände der Pflegekassen: AOK Gesundheitspartner
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de