Unimediziner fordern deutliche Qualitätskriterien

Die Universitätsmedizinen Greifswald (UMG) und Rostock (UMR) begrüßen die geplante Schaffung qualifizier­ter Zentren für komplexe Operationen der Speiseröhre. Zugleich betonen sie, dass weitere Kriterien als Be­dingung festgelegt werden sollten. Hintergrund ist der Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Mindestmengen für diese Eingriffe im kommenden Jahr zu erhöhen.

„Zuletzt hatten wir wieder einen Notfall“, berichtet Prof. Stephan Kersting, Direktor der Chirurgischen Klinik der Unimedizin Greifswald: „Ein Mann hatte sich beim heftigen Erbrechen einen Riss der Speiseröhre zugezogen und der Mageninhalt entleerte sich in den Brustkorb.“ Als Unimedizin sei das Team für einen solchen Noteingriff vor­be­reitet gewesen, „da wir nicht nur als Chirurgen Routine bei Speiseröhreneingriffen haben, sondern auch spezi­alisierte Anästhesisten und Intensivmediziner“. Es gehe aber nicht nur um den puren chirurgischen Eingriff, unter­­stützt ihn sein Rostocker Kollege Prof. Clemens Schafmayer „nur mit einem interdiszipli­nären Team können wir solche Patienten retten“. Bei Komplikationen sei beispielsweise eine rund um die Uhr verfügbare Endoskopie nötig“, so der Direktor der Viszeralchirurgie der Universitätsmedizin Rostock: „Eine solche Rund-um-die Uhr Versorgung leisten sich nur die Maximalversorger wie wir, die das auch immer wieder benötigen.“

Die meisten der komplexen Speiseröhren-Operationen dienen jedoch der Entfernung von Tumoren. „Vor dem Eingriff liegt immer die eingehende Erörterung des Einzelfalls im interdisziplinären Tumor-Board“, erklärt Chi­rurgie-Chef Prof. Kersting, der zugleich das Onkologische Zentrum Vorpommern leitet. Dabei empfehlen Krebs-Spezialisten verschiedener Fachdisziplinen wie Chirurgen, Strahlentherapeuten und Onkologen für jeden einzel­nen Patienten ein individuelles Behandlungskonzept, etwa eine Strahlentherapie vor dem Eingriff.

„Bei der Entscheidung über die künftigen Zentren sollte daher die Strukturqualität geprüft werden“, fordert Prof. Stephan Kersting und nennt als Beispiele: „Ist das Haus Teil eines von der Krebsgesellschaft zertifizierten Netz­werks für onkologische Fragen? Verfügt es über eine Strahlentherapie? Hält es Strukturen für die Behandlung von Komplikationen vor?“

„Mindestmengen sind ein sinnvolles Kriterium“, bekräftigt Prof. Clemens Schafmayer, „denn Qualität erfordert regelmäßige Beschäftigung mit so komplexen Eingriffen“. Aus Sicht der Betroffenen sollten aber auch „die strukturellen Voraussetzungen der Häuser geprüft werden und die Ergebnisqualität mit einfließen.“ Ein Eingriff an der Speiseröhre gehöre zu den schwierigsten Eingriffen in seinem Fachgebiet, betont er. „Wir haben als Universitäten die Verantwortung, diese Eingriffe auch künftigen Chirurgengenerationen beizubringen.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte für Eingriffe am Ösophagus die notwendige Mindestmenge an Operationen von derzeit 10 auf 26 pro Jahr und Krankenhaus erhöht. Der G-BA ist formal ein beratendes Gremium, dessen Vorschläge aber üblicherweise umgesetzt und in geltendes Recht überführt werden.

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