„Das Gericht hat festgestellt, dass die SVLFG die gesetzlichen Regelungen für die Sozialwahlen fehlerhaft ausgelegt hat. Das hat zu einem Ausschluss von mehreren Hunderttausend Rentnerinnen und Rentnern von der Wahl geführt. Außerdem wurde auch deshalb die Freie Liste in der Gruppe der Arbeitgeber nicht zur Wahl zugelassen, denn ohne den Wahlfehler hätten wir genügend Unterstützerunterschriften eingereicht und wären zur Wahl zugelassen worden. Mit dem Urteil können die Arbeitgeber jetzt darauf hoffen, dass es endlich zu einer Wahl mit Wahlhandlung kommt, weil es zwei wählbare Listen gibt. Besonders erfreulich ist zudem, dass über 400.000 bei der SVLFG versicherten Rentnerinnen und Rentner nun aktiv wählen und ihre Interessen vertreten dürfen.“
Die Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel ist zugelassen. Gleichzeitig haben die Vorbereitungen zur nächsten regulären Sozialwahl 2023 bereits begonnen.
AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Bahnhofstraße 31
59065 Hamm/Westf.
Telefon: +49 (2381) 9053170
Telefax: +49 (2381) 492221
http://www.abl-ev.de/
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 98440702
Fax: +49 (2381) 492221
E-Mail: braendle@abl-ev.de