Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten: Vorkaufsrecht muss wieder anwendbar gemacht werden!

„Ein wasserdichtes und praxistaugliches Vorkaufsrecht im Baugesetzbuch ist essentiell, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch den Verkauf ihrer Mietshäuser an profitorientierte Investoren zu schützen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den heute in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag der Fraktion Die Linke „Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen“ (BT-Drs. 20/236).

Das Bundesveraltungsgericht hatte Anfang November 2021 die gängige Praxis der Kommunen, Häuser in Milieuschutzgebieten vorab zu kaufen, um somit eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, gestoppt. Die Richter argumentierten mit dem Wortlaut der entsprechenden Norm im Baugesetzbuch, einem Bundesgesetz. Danach ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, solange das Grundstück entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel aufweist. Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt. Das Vorkaufsrecht wurde dadurch ausgehöhlt und nutzlos.

„Eine Entscheidung mit folgenschweren Konsequenzen für die betroffenen Mieterinnen und Mieter, und dies nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Wir fordern daher eine zügige Reform des Baugesetzbuches, damit das Zuhause der betroffenen Mieterinnen und Mieter sicher bleibt“, fordert Siebenkotten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 22323-0
Telefax: +49 (30) 22323-100
http://www.mieterbund.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel