Jetzt Meisterprämie beantragen

Gute Nachrichten für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer handwerklichen Meisterprüfung: Für sie besteht auch im Jahr 2022 die Möglichkeit, eine einmalige Prämie in Höhe von 1.500 Euro zu erhalten. Die so genannte „Meisterprämie“ gibt es seit dem Jahr 2020 und war zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Mit der jetzigen Verlängerung der Laufzeit durch das Land Baden-Württemberg kann die Prämie nun weiterhin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beantragt werden. Bezugsberechtigt sind alle, die seit dem 1. Januar 2020 ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben und deren Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg lag.

„Die Voraussetzungen für die Gewährung der Meisterprämie sind relativ simpel“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs III – Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Ebenso einfach ist die Antragstellung. Sie erfolgt ganz unkompliziert über die Homepage der Handwerkskammer unter www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie. Dort ist nicht nur der Antrag herunterzuladen, sondern auch eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung nachzulesen. 

Die Meisterprämie soll dabei unterstützen, dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken und den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern. Darüber hinaus setzen sich die Handwerkskammern und Interessenverbände des Handwerks in Baden-Württemberg für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung ein. Auch vor diesem Hintergrund setzt das Land mit der Meisterprämie ein positives Zeichen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel