NSGB-Präsident Marco Trips reagiert skeptisch auf die heutigen Forderungen des „Aktionsbündnisses Kita-Gesetz“. „Zwar sehen wir auch die Notwendigkeit von Verbesserungen für die Belastung von Erzieherinnen und Erziehern, auf der anderen Seite wird die Forderung nach dritten Betreuungskräften so einfach nicht weiterhelfen. Die künstliche Emotionalisierung und Dramatisierung der Forderung durch Mahnwachen verkennt, dass auf dem Arbeitsmarkt gar keine ausreichenden Kräfte vorhanden sind. Schon jetzt müssen Gruppen geschlossen werden oder ihre Zeiten reduzieren, weil einfach kein ausreichendes Betreuungspersonal zu finden ist.“ Diese Situation sei durch die Beitragsfreiheit verschärft worden, die zu einer höheren Nachfrage geführt habe. Diese Entlastung auch von gut verdienenden Eltern hätte damals besser in die Qualität gesteckt werden sollen.
Für die Zukunft sieht Trips die dritte Betreuungskraft nicht: „Zunächst einmal muss der vom Bund beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umgesetzt werden. Abgesehen von einer nicht ausreichenden Finanzierung brauchen wir dort in den Horten und Grundschulen dann genau dieses Personal, nämlich viel mehr Erzieherinnen und Erzieher. Wo dann noch Drittkräfte herkommen sollen, ist mir schleierhaft.“ Eine ständige Forderung nach immer mehr und immer akademischer ausgebildeten Kräften führe nicht weiter, so Trips abschließend. Im fortschreitenden Fachkräftemangel werde man eher über die Absenkung von Standards nachdenken müssen. Erneut schlägt er die Einführung einer dreijährigen dualen Erzieherinnen-Ausbildung vor, um den Berufseinstieg attraktiver zu machen.
Über Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden.OKWeiterlesen