Eine Corona-Impfpflicht für sog. 24-Stunden-Betreuerinnen gefährdet die Versorgungssicherheit – Bundesverband warnt vor Verschlimmbesserung wie in Österreich

Rund 300.000 Familien benötigen die sog. 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Betreuungspersonen. Viele dieser Osteuropäerinnen lehnen eine Corona-Impfung leider ab. Rund die Hälfte von ihnen droht im Falle einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht, nicht mehr nach Deutschland zu kommen. Sollte auch für diese Betreuungspersonen eine Impfpflicht ab 15. März gelten, steht die Versorgung von mindestens 150.000 alten und kranken Familienangehörigen kurzfristig auf dem Spiel.

Daniel Schlör, Vorstandsvorsitzender des VHBP: „In Österreich gilt bereits eine Impfpflicht bei der Einreise der sog. Personenbetreuer. Deshalb beklagen die Vermittlungsagenturen dort einen wachsenden Mangel an Betreuungspersonen. Viele Osteuropäerinnen wollen sich nicht impfen lassen. Immer mehr Familien weichen deshalb in die Illegalität aus oder müssen die Betreuung ihrer Angehörigen selber übernehmen.“ Noch bleibt Zeit, um in Deutschland eine solche Entwicklung zu verhindern. Es braucht eine Klarstellung durch die Bundesregierung, daß Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft b.a.w. nicht von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfaßt sind. Die Betreuung findet zu Hause statt wie durch Angehörige, für die bislang auch keine Impfpflicht besteht. „Wir brauchen ein sinnvolles Schutzkonzept, z.B. eine PCR-Testpflicht für Betreuungspersonen bei Einreise nach Deutschland und 2 Schnelltests/Woche“, so Frederic Seebohm, Geschäftsführer des VHBP.

Die Personalsituation ist schon jetzt äußerst angespannt. „Wir finden nur unter großen Mühen geeignete Betreuungspersonen in Osteuropa. Die Betreuungspersonen können sich schon seit langem die offenen Stellen aussuchen. Wenn Vermittlungsagenturen zusätzlich eine Impfung der Betreuungspersonen durchsetzen sollen, stehen wir für die Hälfte der betroffenen Familien mit leeren Händen da.“ sagt Daniel Schlör.

„Eine Impfpflicht für osteuropäische Betreuungspersonen würde Öl ins Feuer gießen und den Personalmangel noch verschärfen. Eine Pflicht zur Impfung von Betreuungspersonen ist gut gemeint. Aber was hilft eine Impfpflicht, wenn dann die Betreuungspersonen nicht kommen? Am wichtigsten ist die stabile Versorgung der betroffenen alten und kranken Menschen.“ meint Frederic Seebohm.

Über Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V

Über 80 % der 4,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben in ihrem vertrauten Zuhause und wollen dort bleiben. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wächst der Bedarf an häuslicher Versorgung weiter. Der VHBP vertritt die Interessen von rund 300.000 Familien, deren alte, kranke oder sterbende Angehörige durch v.a. osteuropäische Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft versorgt werden. Der VHBP engagiert sich für legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter. Der VHBP hat drei Ziele definiert: 1) Rechtssicherheit, 2) Eindämmung der Schwarzarbeit, 3) Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP orientiert sich am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V
Lindencorso, Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20659427
http://www.vhbp.de

Ansprechpartner:
Frederic Seebohm
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 20659-427
E-Mail: info@vhbp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel