Der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner setzt sich zusammen aus den Kosten für die reinen Pflegeleistungen (EEE), den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sowie dem Anteil der Pflegebedürftigen an den Investitionskosten.
Ampel-Regierung muss Pflege umfassend reformieren
„Wir sehen die Entwicklung der Eigenanteile weiterhin mit Sorge. Sie bringt viele Pflegebedürftige an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit“, sagt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. „Die Ampel-Regierung darf bei der ,kleinen Pflegereform‘ nicht stehenbleiben, sondern muss einen größeren Wurf wagen. Sonst werden immer mehr pflegebedürftige Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein. Gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben.“
Hintergrund
Zum 1. Januar 2022 ist eine „kleine Pflegereform“ der alten Bundesregierung in Kraft getreten. Die Pflegekassen übernehmen je nach Pflegedauer zwischen 5 und 70 Prozent der reinen Pflegeleistungen (EEE).
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