„Für uns ist der wichtigste Punkt, dass sich die Personalbemessung am individuellen Pflegebedarf orientieren muss, um fachlich gute Pflege zu gewährleisten“ sagt DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Dies ist selbstverständlich nur möglich, wenn die Personalausstattung dem Bedarf angepasst ist und die dafür notwendigen Personalkosten gedeckt sind.“
Zur Finanzierung der Pflege müssten laut DBfK jedoch auch Leistungen einbezogen werden, die über die einzelnen Pflegemaßnahmen an den Patient:innen hinausgingen und die ebenfalls für eine gute pflegerische Versorgung erforderlich seien wie beispielsweise die Steuerung und Koordination der Versorgungsprozesse. Deshalb dürfe die Finanzierung von Pflege weder allein über die erbrachten Leistungen in der direkten Versorgung der Patient:innen noch auf Basis von Pflegediagnosen erfolgen.
„Pflegediagnosen sind wichtig für die Planung von Pflegeprozessen, aber sie sind zum derzeitigen Entwicklungsstand nicht zur Einschätzung der individuellen Pflegebedarfe geeignet. Auch bergen sie das Risiko, dass damit ähnliche Fehlanreize gesetzt werden, wie wir sie aus dem System der Vergütung nach ICD-Schlüsseln kennen“, so Klapper.
Das neue Personalbemessungsinstrument müsse so angelegt sein, dass es die individuellen Pflegebedarfe und den Personalbedarf für übergreifende pflegerische Leistungen in allen Bereichen des Krankenhauses erfassen könne.
„Pflege ist weit mehr als eine Aneinanderreihung von einzelnen Pflegeinterventionen. Gute Pflege ist auf Beziehungsarbeit, Beratung, Anleitung, Prävention und Interaktion angewiesen. All das ist nur bei guter Personalausstattung möglich und muss entsprechend in eine wirkungsvolle Bemessung einbezogen werden. Eine Vorgabe von Pflegeleistungen durch Algorithmen, wie sie für das Bemessungsverfahren über Pflegediagnosen erfolgen soll, lässt keinen Spielraum für individuell gute Pflege“, so Klapper.
Das Positionspapier „Zukunft der Pflegefinanzierung und Personalausstattung im Krankenhaus (§137k SGB V)“ steht hier zum Download bereit.
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