Der hessische Ärztekammerpräsident hatte das Land Hessen bereits auf der Delegiertenversammlung der Kammer im November 2021 aufgefordert, ernsthaft über die Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes nachzudenken. Die damals ausgelaufene epidemische Lage von nationaler Tragweite habe keineswegs zu einer einheitlichen Vorgehensweise in Deutschland geführt, noch nicht einmal in Hessen, da jedes Gesundheitsamt seine eigenen Regeln und Vorgehensweisen entwickelt und verfolgt habe. "Das war beispielsweise für Eltern mit Kindern, die in unterschiedlichen Gebietskörperschaften zur Schule gehen, nicht nachvollziehbar", kritisierte Pinkowski im November.
Dass das neue, für 2023 geplante Landesamt künftig die Zuständigkeiten für den öffentlichen Gesundheitsdienst bündeln soll, die derzeit beim Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), beim Regierungspräsidium Darmstadt sowie beim Sozialministerium selbst liegen, sei ein Fortschritt. „Damit befindet sich die Zuständigkeit und Steuerungsfunktion in einer Hand, was die Arbeit der Gesundheitsämter hoffentlich vereinfachen wird", so Pinkowski. Zugleich werde der Öffentliche Gesundheitsdienst durch die neue Behörde gestärkt.
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