Steuerzahler kommen auch in 2022 wieder in den Genuss eines höheren steuerlichen Grundfreibetrages als im abgelaufenen Jahr. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. 2021 belief sich der Grundfreibetrag auf 9.696 Euro für Ledige und 19.392 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Zum neuen Jahr steigt der Grundfreibetrag nach Angaben der ARAG Experten auf 9.984 Euro für Singles. Paare zahlen erst ab einem Einkommen von mehr als 19.968 Euro Einkommenssteuer.
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