Alleinerziehende: Höherer Entlastungsbetrag gilt unbefristet

Alleinerziehende, die alleinstehend sind und nur mit ihrem Kind zusammenwohnen, erhalten bei der Lohn- und Einkommenssteuer einen Entlastungsbetrag, der sich laut ARAG Experten steuermindernd auswirkt. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde dieser Freibetrag wegen der Corona-Pandemie mehr als verdoppelt, um die besondere Belastung Alleinerziehender in dieser Zeit zu berücksichtigen. Wurden vom Finanzamt bis zum Jahr 2019 1.908 Euro in Ansatz gebracht, stieg der Entlastungsbetrag für die letzten beiden Steuerjahre auf 4.008 Euro pro Jahr. Per Gesetz wurde diese Befristung nun aufgehoben, so dass die Erhöhung ab 2022 dauerhaft gilt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag übrigens um 240 Euro pro Kind.
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