Pfandpflicht wird erweitert

Wer beispielsweise gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke mag, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen, denn ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt z. B. Milch in PET Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der ARAG Experten hingegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.
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