In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen recht, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Sie vertreten die Auffassung, dass sie ohne solche Vorgaben nicht genug vor einer Diskriminierung geschützt seien. In ihrem Positionspapier zur medizinischen Versorgung anlässlich der Corona-Pandemie hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits im Januar 2021 formuliert, dass „bei einer Priorisierung Diskriminierungen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu vermeiden und ein akzeptiertes und demokratisch legitimiertes Verfahren festzulegen.“ seien.
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