„No-Show Gebühren“: Wer nicht kommt, bezahlt trotzdem!

In vielen Großstädten ist es schon seit einigen Jahren üblich: Stornogebühren für Gäste, die einen reservierten Tisch einfach verfallen lassen, weil sie sich doch für ein anderes Restaurant entschieden haben.

Gerade in der Adventszeit, zu Festtagen, wie Weihnachten und Ostern, oder zu Messezeiten sind in guten Restaurants, angesagten Eventlocations oder Traditionslokalen Tische bereits Monate im Voraus reserviert, zum Teil auch für große Gruppen. Wenn die Gäste dann einfach wortlos wegbleiben, weil sie sich für eine andere (vorher natürlich parallel reservierte) Location entschieden haben, ist das nicht nur hochgradig stillos und unhöflich, sondern für die Gastronom:innen außerordentlich ärgerlich und teuer zugleich. Sach- und Personalkosten (für Lebensmittel, Personal, Inventar und Miete) fallen ja auch bei ausbleibenden Gästen an. Laufkundschaft ohne Reservierung wird im Zweifel abgewiesen.

Digitale Buchungssysteme haben dieses Problem nochmals verschärft, denn ein persönlicher Reservierungsanruf zeugt zumeist von mehr Verbindlichkeit.

Vermehrt wird daher nun auch in kleineren Städten über sogenannte No-Show Gebühren nachgedacht, was insbesondere nach den schweren Einbußen, die die Corona-Pandemie für die Gastronomie mit sich gebracht hat, in jeder Hinsicht nachvollziehbar erscheint. Eine bundesweite Statistik, wie viele Lokale und Restaurants bereits eine Stornogebühr eingeführt haben, gibt es nicht. Festzustellen ist jedoch, dass es „No-Shows“ auf dem Land kaum gibt, denn da „kennt man sich“. Dagegen begünstigt die größere Anonymität in Großstädten die zunehmende Unverbindlichkeit der Menschen.

Trotz aller Berechtigung müssen Restaurantbesitzer:innen das Thema jedoch mit einer gewissen Sensibilität und vor allem Transparenz angehen. So ist ein Hinweis bei der persönlichen Reservierung am Telefon oder auch im Online-Buchungsprozess außer-ordentlich wichtig, um geschätzte Gäste nicht zu vergraulen. Automatisierten SMS/ WhatsApps, die beispielsweise 48 Stunden vor dem Termin als kleine, freundliche Erinnerung zusätzlich verschickt werden, haben sich oftmals bewährt. Die technische Umsetzung ist relativ einfach.

Zu hoffen bleibt, dass diese „erzieherische Maßnahme“ Früchte trägt, einige Menschen ihr Terminverhalten mehr reflektieren und das Problem irgendwann fast gänzlich verschwindet. Ein festes System über die Gebührenhöhe und die Frist, in der eine kosten-freie Tischstornierung noch möglich ist, gibt es noch nicht. Je nach Preisklasse des Restaurants bewegen sich die Gebühren zwischen 20 und 50 Euro pro Gast, in Sterne-Restaurants auch höher.

Für internationale Gäste sind No-Show Gebühren in Restaurants bekannte Praxis und in anderen Bereichen ist dieses Vorgehen auch bei uns schon Standard: Wer ein Hotel oder einen Flug bucht, muss bezahlen, ganz gleich, ob die Buchung wahrgenommen wird oder nicht. Auch bei Arzt-, Physiotherapie- oder Kosmetikterminen gibt es ähnliche Regelungen. Und vielleicht werden auch Friseure, Berufskünstler, Business-Coaches und alle, die als Dienstleister vom Termingeschäft leben, hier irgendwann mutiger, denn im schlimmsten Fall kann der Umsatzausfall auch sie die Existenz kosten.

Juristisch ist das Thema nicht so einfach, da pauschalisierte Schadensersatzansprüche rechtlich angreifbar sind und unter Umständen eine Nachweispflicht im Einzelfall erfordern.

Vielleicht ist es gerade jetzt im Dezember der richtige Moment, das eigene Terminverhalten zu reflektieren und mit guten Vorsätzen für ein zuverlässiges und höfliches Miteinander ins neue Jahr zu starten.

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