Leider ist die pandemische Lage sehr dynamisch, u.a. auch aufgrund der auftretenden Omikron-Variante. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, unter welchen Bedingungen der Jugend-Spielbetrieb im neuen Jahr wieder aufgenommen werden kann. Ab Ferienbeginn benötigen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren für den Hallensport einen aktuellen Schnelltest – im Freien genügt laut den aktuellen Corona-Verordnungen hingegen weiter ein Nachweis über den Schülerstatus. Ab dem 1. Februar 2022 plant die Landesregierung, die 2G-Regelung in der Alarmstufe II auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren konsequent anzuwenden. Die regelmäßigen Schultestungen sollen dann nicht mehr genügen, da für die Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen bereits seit August 2021 eine Corona-Schutzimpfung empfohlen wird. Darauf möchten wir bereits heute explizit hinweisen.
Verbandsjugendleiter Rouven Ettner erklärt: „Es war und ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren Sport ausüben können. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass auch in 2022 der Spiel- und Trainingsbetrieb nur unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein wird. Ein besonderer Dank geht deshalb an alle Vereine dafür, dass sie alles Mögliche getan haben, um den Fußballsport für Kinder- und Jugendliche auch unter den verschiedenen Bedingungen und Voraussetzungen, aufrechtzuerhalten.“ Die aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gilt noch bis zum Jahresende. Wir werden unsere Vereine informieren, sobald neue Informationen seitens der Landesregierung Baden-Württemberg vorliegen.
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