Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen, rät dazu, mögliche Ansprüche auf Familienleistungen zu prüfen: „Einige Eltern rechnen vielleicht nicht damit, Ansprüche zu haben. Wir erleben es immer wieder, dass Familien Leistungen noch nicht kennen, von denen sie profitieren können. Ein genauer Blick lohnt sich deswegen umso mehr. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat dem Grunde nach auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, oder Mittagsverpflegung. Alle Informationen gibt es online auf den Seiten der Familienkasse und dem Familienportal der Bundesregierung.“

Außerdem lässt sich mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Hintergrundinformationen

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Im November 2021 bezogen in Sachsen 16.345 Familien für 36.800 Kinder den Kinderzuschlag. Weitere Zahlen zu Kindergeld und Kinderzuschlag können dem Statistikportal der BA entnommen werden.

Online gut informiert

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen umfangreichen Überblick über alle Familienleistungen: www.familienportal.de 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich Lorenz Str. 20
09120 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 5671991
Telefax: +49 (371) 5672111
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/chemnitz/startseite

Ansprechpartner:
Stefanie Ebert-Böhm
Pressesprecherin
Telefon: +49 (371) 567-1506
Fax: +49 (371) 567-2009
E-Mail: Chemnitz.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel