Der Käuferschutz-Trick
Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Er schrieb den Verkäufer an und man wurde sich schnell einig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per Paypal durchzuführen und wies den Verbraucher darauf hin, dass die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ günstiger und schneller sei. Der Verbraucher wurde leider nicht misstrauisch und wählte die gewünschte Option aus. Der Router kam nie bei ihm an und auch der Verkäufer war für ihn nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von Paypal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Anbieter den Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gewährt. Im Fall der Option „Geld an Freunde und Familie senden“ gilt der Käuferschutz hingegen nicht.
Der Transportkosten-Trick
Bei einer anderen Masche geht es den Betrügern darum, die Verbraucher:innen zur Überweisung angeblicher Transportkosten zu bringen. Ein Verbraucher wollte über eBay ein Klavier verkaufen. Es meldete sich ein potentieller Käufer, der vorgab, aufgrund eines Auslandsaufenthalts den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware nicht persönlich wahrnehmen zu können. Als Lösung bot der Käufer an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verbraucher erhielt kurze Zeit später eine E-Mail, die bestätigte, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verbrauchers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.
Der Personalausweis-Trick
Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollten sich Verbraucher:innen nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto „seines“ Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie beim Verbraucher an und der Verkäufer war nicht mehr erreichbar.
Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.
Oder im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 2848-84
E-Mail: dittmann@vz-rlp.de