Denn der Erhalt einer wirtschaftlichen Bargeldinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung, um auch in Zukunft die sichere und effiziente Bargeldversorgung der Bevölkerung zu garantieren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Infrastruktur ist eine ausreichende Anzahl von Geldautomaten und Filialen der Kreditinstitute, die einen flächendeckenden Zugang der Bevölkerung zu Bargeld ermöglichen. Auch die Diskussion über eine Bargeld-Annahmepflicht des Handels dürfe in diesem Zusammenhang von der Politik nicht ausgespart werden, erläutert Mewes.
Besonders wichtig sei auch, dass die Politik Maßnahmen entgegentrete, die die Nutzung von Bargeld pauschal kriminalisieren. „Dazu gehört insbesondere die Ablehnung einer Bargeldobergrenze“, so Mewes. Eine solche beschleunige nur die weitere Zurückdrängung des Bargelds als Zahlungsmittel mit entsprechenden negativen Konsequenzen für die Bargeldinfrastruktur. „Zu diesen und allen weiteren Fragestellungen zur Bargeldinfrastruktur und Bargeldlogistik bietet die BDGW dem neuen Bundesfinanzminister ihre langjährige und umfassende Expertise an“, so Mewes abschließend.
Der BDGW gehören zurzeit 28 ordentliche Mitgliedsunternehmen, mit insgesamt 81 Niederlassungen, und 25 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche rund 2.400 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt ca. 11.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der Branche lag im Jahr 2019 noch bei 650 Mio. Euro. Durch die coronabedingte Abnahme von Bargeld gehen wir von einem Umsatzrückgang auf rund 500 Mio. Euro im Jahr 2020 aus.
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