Die SRL, der Berufsverband für alle in der räumlichen Planung Tätigen, bewertet die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag der neuen Regierung insgesamt als positiv und gratuliert der neuen Regierung zum Amtsantritt. Insbesondere die Schaffung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist erfreulich. „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, vor welchen enormen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Aufgaben wir stehen. Die Weichen für eine nachhaltige, sozial gerechte räumliche Entwicklung müssen jetzt gestellt werden. Wir wünschen Ministerin Geywitz viel Erfolg in ihrem neuen Amt“, so Susanne Jahn für den SRL-Vorstand.
„Die geplanten Maßnahmen im Bereich Mobilität weisen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen“, so Katalin Saary, SRL-Vorstandsmitglied und Mitglied im Forum Mensch und Verkehr der SRL. Es fehlt ein klares Bekenntnis für die sozial-ökologische Verkehrswende, die neben einer Förderung des Bahnverkehrs, ÖPNVs und Radverkehrs auch eine umfassende, eigenständige Stärkung des Fußverkehrs erfordert. Um diesen als kostenfreie, gesundheitsfördernde Mobilitätsform zu stärken, müssen attraktive Fußgängerwege geschaffen und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden.
Die Ampel-Koalition plant eine umfassendere Novellierung des Baugesetzbuchs. Verfahren sollen beschleunigt werden, z.B. durch die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren. Klimaschutz und Klimaanpassung werden gestärkt, u.a. durch die Verankerung eines konkreten Flächenziels für den Ausbau der Windenergie im Baugesetzbuch. Die Koalition strebt die nutzungsgerechte Stadt an und will hierfür die TA Lärm modernisieren. Die von der SRL geforderte Innenentwicklungsmaßnahme sowie das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten stehen hingegen leider nur als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Auch Maßnahmen zur Bodenpreisdämpfung werden vermisst. Obwohl die SRL viele Vereinbarungen unterstützt, bleiben sie gleichwohl vage und zeigen Zielkonflikte auf, z. B. bei der Verfahrensvereinfachung. „Anstatt weitere Sonderregelungen zur Vereinfachung einzuführen, sollten die Planverfahren auf ihren eigentlichen Kern zurückgeführt werden – ohne Beteiligungsrechte und Verfahrensqualität zu schmälern“, so Dr.-Ing. Martin Rumberg, Mitglied im SRL-Vorstand. Als ausgesprochen positiv sieht die SRL, dass das Nachhaltigkeitsziel beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen unterlegt und der §13b BauGB nicht verlängert wird. Dies hat die SRL seit langem gefordert.
Barbara Wolf, Vorsitzende des SRL-Ausschusses Städtebauförderung, fordert, die Städtebauförderung stärker als das gebietsbezogene Förderinstrument für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einzusetzen. „Die Fördervoraussetzung ist zur verpflichtenden Querschnittsaufgabe für die Kommunen auszugestalten und handhabbar zu machen. Die energetische Stadtsanierung sollte in die Regelförderung integriert werden.“ Sie schlägt vor, nicht nur das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit der Städtebauförderung kompatibel zu machen, sondern auch die wirksamen Bestandteile aus all den Modellprogrammen „Post-Corona-Stadt“, „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sowie die in Stadt und Land wirkenden EU-Strukturfonds. Es bedarf langfristiger, einheitlicher Förderstränge, die für die Kommunen einfach, effektiv, transparent und verlässlich in Antragstellung und Anwendung sind.
Die SRL befürwortet, dass die Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich über neue Förderprogramme und die Anhebung von energetischen Anforderungen im Neubau ausgeweitet werden. „Positiv ist die komplexe Vernetzung des Themas Klimaschutz als Querschnittsaufgabe. Klimaschutz hat im Vertrag Priorität, es soll ein neues Regelwerk geschaffen werden, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen“, so Matthias Wangelin, Sprecher des SRL-Arbeitskreises „Energie und Klima“.
Der Koalitionsvertrag setzt einige lobenswerte Akzente zur Stärkung ländlicher Räume, z.B. die Weiterentwicklung der Förderprogramme, die Verbesserung der Beratung der Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln, die Reduzierung des kommunalen Eigenanteils und die Hilfe bei der Altschuldenproblematik von Kommunen. Soll es nicht bei bloßen Absichtserklärungen bleiben, sind Präzisierungen nötig. „Die Förderprogramme sollten sich auf die wirklich förderbedürftigen Gebiete konzentrieren, dies ist mit einer klaren Gebietskulisse zu untersetzen. Außerdem sollten Kompetenzen und Finanzen in die Gemeinden abgegeben werden, um lokale Eigenverantwortung zu stärken und Innovationskräfte freizusetzen“, so Bernd Hawel, Sprecher des SRL-Arbeitskreises „Ländliche Räume im Wandel“. Es gilt, Mobilitätskonzepte zu fördern, die den Bedarfen und Potenzialen ländlicher Räume entsprechen und somit mehr sind als Kopien urbaner Konzepte.
Die neue Regierung plant eine Novellierung der HOAI und eine Anpassung der Leistungsbilder. Die SRL begrüßt dies ausdrücklich, denn die HOAI ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Baukultur und zur Absicherung eines fairen Wettbewerbs. Bei der Überarbeitung der Leistungsbilder gilt es, die gestiegenen Ansprüche an räumliche Planung durch Digitalisierung und die Anforderungen des Klimaschutzes zu berücksichtigen. „Erster Schritt muss hierbei die lange überfällige Dynamisierung der statischen Honorartafeln in der Flächenplanung sein. Die angestrebte Beschleunigung von Planungsverfahren und die Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung können nur umgesetzt werden, wenn die Planungsbüros die dafür nötigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner angemessen bezahlen können“, so Anja Epper für den SRL-Vorstand.
Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. ist der deutsche Berufsverband aller in der räumlichen Planung Tätigen und ein interdisziplinäres Netzwerk, das integriertes räumliches Planen fördert.
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