„Kurzarbeit hat in den letzten Monaten viele Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit geschützt. Dieser Schutz ist angesichts der dramatischen pandemischen Lage in Sachsen nach wie vor notwendig und wir begrüßen die Verlängerung der vereinfachten Bedingungen beim Zugang zu Kurzarbeit bis Ende März 2022. Ob das reicht, wird sich noch zeigen. Die Arbeitgeber müssen jetzt das Instrument Kurzarbeit nutzen, um die Beschäftigten zu halten“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.
Scharf kritisierte Schlimbach, dass die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80% (87% mit Kind) nicht verlängert wurde.
„Gerade für Beschäftigte die länger in Kurzarbeit sind oder nur geringe Einkommen haben, ist Kurzarbeit ein harter Einschnitt. Das Kurzarbeitergeld reicht kaum aus, um das Leben zu bestreiten. Wir erwarten, dass hier von der Bundesregierung nachgebessert wird und die Beschäftigten in Kurzarbeit stärker unterstützt werden“, sagte Schlimbach.
Hintergrund:
Laut den heute von der Regionaldirektion Sachsen veröffentlichten Arbeitsmarktdaten haben im November 2021 über 1.000 sächsische Unternehmen Kurzarbeitergeld neu angezeigt, weil von einem Arbeitsausfall auszugehen war. Hinter diesen Anzeigen auf Kurzarbeitergeld standen rund 12.300 Beschäftigte. Die meisten davon sind in der Gastronomie, dem Verarbeitenden Gewerbe, in der Beherbergung und dem Dienstleistungsbereich beschäftigt.
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