Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen.
Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. In eine Zahnarztpraxis kann dagegen jeder Patient ohne irgendeinen Nachweis reinspazieren. Wir Zahnärzte arbeiten oft mehrere Stunden am offenen Mund des Patienten. Unsere Wartezimmer und die Praxen müssen weiterhin sichere Orte bleiben, in die man nur mit Impfung oder Testung gehen darf. Auch bei den meisten Schmerzbehandlungen ist vor dem Beginn noch genügend Zeit für einen Schnelltest. Wir appellieren an den Gesetzgeber, dass wir vor Behandlungen einen solchen Nachweis verlangen dürfen. Auf Wunsch können wir den Patienten einen Schnelltest auch in unseren Praxen anbieten. Wie bisher werden wir bei Notfällen auf einen Impf- oder Testnachweis verzichten.“
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