Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kritisierte diese Neuregelung folgendermaßen:
„Bezahlbarer Wohnraum ist in den Ballungsräumen sehr nachgefragt. Aufgrund der hohen Fehlbelegung – Experten sprechen von mindestens 30 Prozent – stehen für Menschen mit geringem Einkommen nicht ausreichend Sozialwohnungen zur Verfügung. Wer nach dem Einzug die zulässigen Einkommensgrenzen überschreitet, darf nicht nur dort wohnen bleiben, sondern kommt weiterhin in den Genuss der niedrigen Sozialmiete. Dabei könnten sich diese Mieter auch die ortsübliche Miete leisten.
Das neue Wohnraumförderungsgesetz schafft hier leider keine Abhilfe. Haus & Grund hatte vorgeschlagen, dass Mieter mit zu hohem Einkommen die ortsübliche Miete zahlen und die Mehreinnahmen dem sozialen Wohnungsbau wieder zur Verfügung gestellt werden. Der als Gegenargument vorgebrachte bürokratische Aufwand ist vorgeschoben. Die Fehlbelegung ist ein Tabuthema, weil sich die Politik nicht traut, mit den großen Wohnungsunternehmen anzulegen. In Zeiten der Digitalisierung wäre der Vorschlag von Haus & Grund umsetzbar; gerade, weil auch das Wohngeld mittlerweile online beantragt werden kann.
Ein weiteres Problem der hiesigen Wohnungsbauförderung ist, dass diese den aktuell explodierenden Baukosten immer hinterherhinkt. Nach den Plänen der Ampel-Koalition ist darüber hinaus mit stark steigenden Kosten für den Klimaschutz zu rechnen. Hier muss gelten: Wer fordert, muss auch angemessen fördern!“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.
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