BAUINDUSTRIE unterstützt verbändeübergreifend erarbeitete Branchenlösung für wirksamen Arbeitsschutz beim Umgang mit Asbest

„Wir wollen, dass unsere Beschäftigten in der Baupraxis im Umgang mit Asbest jederzeit wirksam geschützt sind. Deshalb hat die BAUINDUSTRIE aktiv an der Erarbeitung der Branchenlösung mitgewirkt.“ Dies sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der BAUINDUSTRIE, Björn Kass, zur neuen Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ [1], die von den zuständigen Berufsgenossenschaften, verschiedenen Verbänden wie der BAUINDUSTRIE sowie der Gewerkschaft IG BAU gemeinsam erarbeitet worden ist, um den Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu verbessern. „Es ist uns ernst mit einem in der Praxis wirksamem Arbeitsschutz. Ich hoffe, dass die Branchenlösung auf gute Resonanz stößt und breite Anwendung findet“, so Kass.

Schätzungen zufolge sind ca. 25 % der bis Mitte der 1990er Jahre errichteten oder sanierten Gebäude mit Asbest belastet.[2] Asbest findet sich auch in „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie vergleichbaren Bauchemikalien, die damals legal verwendet wurden. Obwohl Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 verboten sind, kommen Beschäftigte beim Bauen im Bestand auch heute noch mit dem Stoff in Kontakt. Werden asbesthaltige Materialien unbewusst und ohne Schutzmaßnahmen bearbeitet, können gesundheitsgefährdende Faserstäube freigesetzt und eingeatmet werden.

„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“

[1] Asbest beim Bauen im Bestand – wirksame Maßnahmen ergreifen | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

[2] z04-diskussionspapier_asbest_web_2015_06_16.pdf (gesamtverband-schadstoff.de), S. 2.

Auch im Internet abrufbar: https://www.bauindustrie.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Franziska Karsten
Referentin Politik und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 21286-142
E-Mail: franziska.karsten@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel