Auch eine Reihe von weiteren Verschlechterungen mussten die AllSecur-Kund*innen bei der Umstellung von AllSecur auf Allianz Direct hinnehmen. Etwa bei der Ruheversicherung. So endet der Vertrag automatisch 6 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Kfz, ohne dass es einer Kündigung bedarf, statt der marktüblichen 18 Monate bei der Allsecur. Zeitweise stillgelegte Kfz haben also nur 6 Monate Versicherungsschutz. Das dürfte vielen Versicherten nicht bewusst sein und kann Folgen haben, etwa wenn beispielsweise das stillgelegte Auto nach 7 Monaten gestohlen wird und vor der Stilllegung für das Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestand.
Aufschluss über die versicherten Leistungen gibt das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen. "Versicherte sollten diese grundsätzlich vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen, auch wenn es lästig ist. Das erspart Ärger im Schadenfall, so wie jetzt bei vielen Allianz-Direct-Versicherten", rät Bianca Boss, Versicherungsexpertin beim BdV.
Zum Jahresbeginn wechselt Allianz Direct nun auch den CEO aus. Nachfolger Philipp Krotz soll dann u. a. auch die kundenzentrierte Innovationsarbeit in der Kfz-Versicherung verantworten. "Wir setzen im Sinne der Versicherten dringend darauf, dass der neue CEO bei der Allianz Direct ein Auge auf die Probleme hat und diese beseitigt", so Boss.
All jene, die unzufrieden mit ihrer Kfz-Versicherung sind, können noch bis zum 30. November ihren Versicherer wechseln. Das ist der Stichtag für die Kündigung, da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Jahres kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat. Die Kündigung muss also bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Wer die Frist zum Wechseln verpasst hat, kann seinen Kfz-Versicherungsvertrag nach einem versicherten Schadenfall kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der Kfz-Versicherer die Prämie ohne eine Leistungsverbesserung erhöht. In diesen Fällen sind meistens Fristen einzuhalten. Wer mit seinem bisherigen Kfz-Versicherer zufrieden ist und dort versichert bleiben möchte, kann unter Umständen dennoch Prämie sparen. Oft lässt sich mit einer Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsreduzierung erreichen. Versicherte sollten dabei darauf achten, dass sich die Leistungen nicht verschlechtern und sehr genau und aufmerksam darauf achten, welche Leistungsausschlüsse bestehen.
Alles Wichtige und Wissenswerte rund um einen guten Kfz-Versicherungsschutz gibt es im Infoblatt "Kfz-Versicherung".
Auf der BdV-Website können Interessierte mit einem unabhängigen Vergleichsrechner den für ihr Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält. Die BdV-Beratung hilft Mitgliedern gerne bei Fragen rund um einen guten Kfz-Versicherungsschutz.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de