Untermietzuschlag

Will ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten will. Dann muss der Vermieter, nach Darstellung von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter mithilfe der Untervermietung seine Kosten für die Wohnung reduzieren will.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine Erlaubnis aber von einer Mieterhöhung in Form eines Untermietzuschlags abhängig machen. Voraussetzung ist laut Mieterbund Mittelrhein e. V., dass für den Vermieter die Untervermietung ohne Mieterhöhung unzumutbar wäre. Beispielsweise dann, wenn durch die (teilweise) Überlassung der Wohnung an Dritte die Mietsache in erhöhtem Maße abgenutzt würde oder höhere Betriebskosten anfielen. 25,00 Euro pro Monat und Untermieter bei einer Vier-Zimmer-Wohnung hielt das Landgericht Berlin (63 S 152/14) für angemessen, wenn dem Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung sonst unzumutbar gewesen wäre. Aber, die stärkere Belegung der Wohnung rechtfertigt nicht per se einen Untermietzuschlag und erst recht kann der Vermieter keinen Zuschlag bei einer gleichbleibenden Belegung der Wohnung fordern (LG Berlin 64 S 104/18). Die Höhe der vom Mieter erzielten Untermiete spielt keine Rolle. Ist im Mietvertrag für den Fall der Untervermietung generell ein Untermietzuschlag von 50,00 Euro vorgegeben, ist eine derartige Klausel unwirksam.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mieterbund Mittelrhein e. V.
Markenbildchenweg 15
56068 Koblenz
Telefon: +49 (261) 15096
Telefax: +49 (261) 15700
https://mieterbund-mittelrhein.de/

Ansprechpartner:
Andrea Meierhans
3. Vorsitzende und Geschäftsführerin
Telefon: +49 (261) 150-96
Fax: +49 (261) 157-00
E-Mail: a.meierhans@mieterbund-mittelrhein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel