Einen entsprechenden Nachweis müssen Besucher*innen beim Betreten des Hauses über den Zentralen Eingang vorlegen. Ein genereller Einlass für Besucher*innen mit einem negativen Antigen-Schnelltest/PCR-Abstrich ist nicht mehr möglich.
„Für uns steht der Schutz unserer besonders gefährdeten Patientinnen und Patienten etwa auf unseren onkologischen Stationen sowie unserer Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle“, sagt Clemens Maurer und führt aus: „Es gibt viele gute medizinisch und wissenschaftlich fundierte Gründe, sich impfen oder jetzt boostern zu lassen. Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Er*Sie schützt sich damit auch vor Long-Covid-Folgen. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jede*r, die*der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freund*innen und die Gemeinschaft. Gerade wir als Maximalversorger stehen mitten in der Pandemie in einer besonderen Verantwortung. Und wir sehen im Klinikum Darmstadt jeden Tag, was es heißt, wenn die Zahlen der Corona-Patient*innen auf unseren Stationen steigen. Deshalb nutzen wir jede Gelegenheit, um für das Impfen und die Selbstverantwortung einer*s jeden und um Solidarität zu werben: Bitte lassen Sie sich impfen! Bitte schützen Sie sich und andere Menschen mit einer Impfung vor einem schweren Verlauf dieser tückischen Krankheit.“
Maurer ergänzt: „Weil wir aber auch wissen, dass Besuche wichtig sein können, wollen wir diese mit dieser Regelung weiter ermöglichen. Wir behalten uns das Hausrecht vor, die gleichzeitige Anzahl und auch die insgesamte Zahl an Besuchen tagesaktuell anzupassen. Dafür haben wir ein digitales Anmeldesystem, über das bequem von zu Hause aus Termine gebucht werden können.“
Besuche von Menschen ab 12 Jahren, die geimpft oder genesen sind und das nachweisen können, sind weiterhin täglich zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr und an den Wochenenden zwischen 14:00 Uhr und 18 Uhr möglich für die Dauer einer Stunde möglich. Für Angehörige von Patient*innen in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik gelten weiterhin Sonderregelungen. Diese finden Sie auf www.klinikum-darmstadt.de/patienten-besucherinnen/corona
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