„Mit dieser Entscheidung möchten wir unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen“, so CTK-Geschäftsführer Götz Brodermann. In Abstimmung mit den Krankenhäusern der Region haben wir uns dazu entschlossen, dass ab einer Inzidenz von 500 ein Besuchsverbot gilt.“ Grundlage für die Entscheidung sind die Inzidenzen von Cottbus und dem umliegenden Spree-Neiße-Kreis.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist nach wie vor erlaubt sowie medizinisch notwendige Begleit- bzw. Betreuungspersonen für stationäre Patienten. Diese Besucher bzw. Begleitpersonen benötigen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) – dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet. Bitte sprechen Sie sich mit dem Stationspersonal ab.
Kleidung für Patientinnen und Patienten kann am Empfang beschriftet abgegeben werden.
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