Der Versicherungsschutz ist wichtig, um beispielsweise bei angeschlagener Gesundheit mit Hilfe von medizinischer oder beruflicher Reha wieder auf die Beine zu kommen. Bei schwerwiegenden Krankheiten kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. Um den Schutz zu erlangen, müssen Minijobbende ab einem Einkommen von 175 Euro 3,6 Prozent ihres Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,20 Euro.
Weitere Informationen – auch zur Beitragsberechnung von Einkünften unter 175 Euro – gibt es in der Broschüre „Minijobs: Niedrige Beiträge, voller Schutz“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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