„Minijobs bieten nur Niedriglöhne, keine soziale Absicherung, keine berufliche Perspektiven und führen in die Altersarmut. Diese Form der prekären Beschäftigung führt in eine Sackgasse. Die letzten Monate haben zudem gezeigt, dass Minijobs nicht krisensicher sind. Die Beschäftigen mit Minijobs wurden ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld auf die Straße gesetzt“ sagte Schlimbach.
Nach einer Analyse des DGB Sachsen auf Grundlage aktueller Daten der Bundesagentur für Arbeit, waren zum 31.03.2021 in Sachsen 201.139 Personen geringfügig entlohnt beschäftigt. Davon waren 131.241 Personen ausschließlich geringfügig entlohnt und 69.898 Personen im Nebenjob.
Ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte haben nur einen Minijob und keine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie zahlen nicht in die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein und haben keinen Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Ihre Zahl ging in Sachsen während der Pandemie vom 31.03.2019 zum 31.03.2021 um 19.843 Personen zurück. Davon waren 12.246 Frauen.
„Minijobs sind während der Pandemie einfach ersatzlos weggefallen. Die Beschäftigten haben sich zum Teil bessere und sozial abgesicherte Jobs in anderen Branchen gesucht und das ist gut so. Jetzt die Minijobs wieder hochfahren zu wollen und mit der Anhebung der Verdienstgrenze auf 520 Euro auszuweiten, führt in die falsche Richtung. Ziel muss es sein, jede Beschäftigung sozial abzusichern und den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu forcieren“, sagte Schlimbach.
Auch mit Blick auf die Fachkräfteentwicklung wäre eine Ausweitung von Minijobs „fatal“ so Schlimbach. Wie die Analyse zeigt, verfügen über 73% der Minijobberinnen und Minijobber in Sachsen über einen anerkannten Berufsabschluss oder akademischen Abschluss. „Wer den Kampf um die Köpfe gewinnen will, darf nicht länger auf prekäre Beschäftigung setzen, sondern muss gute Löhne und Tarifverträge bieten“, mahnte Schlimbach an.
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