Keine Sorge müssen sich Kasko-Versicherte bei einem Unfall mit sogenanntem Haarwild machen. Denn hier greift sowohl die Teil- als auch Vollkaskoversicherung.
- Nach Bundesjagdgesetz gelten als Haarwild folgende Tiere: Wildschwein – Rotwild – Damwild – Rehwild – Fuchs – Hase – Murmeltier – Luchs – Fuchs – Elch – Wisent – Fischotter – Seehund
Vertrag auf erweiterte Wildschadenklausel prüfen
„Zusammenstöße mit Nutz- und Haustieren wie beispielsweise einer frei laufenden Kuh oder einem umherirrenden Pferd, sowie mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind größtenteils vom Versicherungsschutz ausgenommen. Kfz-Halterinnen und -Halter sollten daher unbedingt auf die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung achten. Nur dann sind Kollisionen auch mit Tieren jeder Art versichert“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Ein typischer Vollkaskoschaden wäre der Ausweichunfall. Hier hat kein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden. Und die Gerichte sehen bei Kleintieren, zu denen auch Füchse zählen, keine Notwendigkeit für ein Ausweichen.
Übrigens: Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, brauchen keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt befürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung hingegen regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und somit im Folgejahr zu einer höheren Prämie. Haben Versicherte bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, wird diese von der Versicherungsleistung abgezogen.
Den Wildunfall sofort der zuständigen Behörde melden
Bevor Betroffene nach einem Wildunfall die zuständige Polizei- oder Forstdienststelle anrufen, sollten sie zunächst die Unfallstelle absichern. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos, die von der Polizei auszuhändigende Wildunfallbescheinigung und die unverzügliche Meldung an die Kfz-Versicherung.
In keinem Fall sollten Betroffene versuchen, das Tier zu retten, da sich das verletzte Tier gewaltsam zur Wehr setzen könnte. Versucht man, das Wildtier vom Unfallort zu entfernen bzw. mitzunehmen, droht sogar eine Anzeige wegen Wilderei. In manchen Bundesländern gilt überdies eine Meldepflicht für Wildunfälle, die bei Missachten mit einem Bußgeld bestraft wird.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de